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21. September 2026

Haupt- und Hilfsverwaltungen

Statt von Funduspflegen möchte ich lieber von (Fundus-)Verwaltungen sprechen.

Eine (Fundus-)Verwaltung ist eine Hauptverwaltung, wenn sie die Regierung einer kulturellen Herrschaft darstellt,
  • ein Ding die einer Erlebniskultur,
  • eine universale Schule die einer Repräsentationskultur und
  • ein Staatsstab die einer Willenskultur.
Der Fundus einer Hilfsverwaltung einer Hauptverwaltung wird von letzterer bestimmt: da
  • der aufbewahrten Erfahrung eines Dings aus seiner Verfassung heraus begegnet wird, kann eine universale Schule sie bestimmen, indem sie seine Mitglieder lizenziert, wodurch es zu einer Körperschaft ihrer wird, gleichwie der Adelsstand eine der katholischen Kirche ist,
  • der aufbewahrten Materie einer Schule durch deren Technik formgegeben wird, kann ein Staatsstab sie bestimmen, indem er sie standardisiert, wodurch sie zur Staatsschule seiner wird, und
  • die aufbewahrten Vorhaben eines Stabs durch dessen Voraussetzungen ermächtigt werden, kann ein Ding sie bestimmen, indem es seine eigenen, für ihn bürgend, auf ihn überträgt, wodurch er zum Betrieb des Dings wird, gleichwie eine Aktiengesellschaft einer der Aktionäre ist (wenn man von der Frage der Zinszahlung abstrahiert),
sprich
  • Erlebniskulturen bürgen für Betriebe,
  • Repräsentationskulturen lizenzieren Körperschaften und
  • Willenskulturen standardisieren Staatsschulen.