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15. Januar 2018

Vergesetzlichung und Künstliche Intelligenz

Die Begriffe eines Menschen werden physiologisch durch neuronale Netze realisiert, das heißt ihre logische Kombination, physiologisch elementar sind die einzelnen Nerven.

Indes sind wir uns dieser logischen Kombinationen für gewöhnlich nicht bewußt, beispielsweise woran genau wir eine Katze als solche erkennen, und entsprechend begegnet uns unsere begriffliche Einordnung als das bloße Faktum der unwillkürlichen Assoziation, und das auch dann, wenn uns die logische Kombination einmal bewußt ist, in welchem Fall wir die einzelnen Bestandteile der Kombination zusätzlich zu ihr willentlich assoziieren können und uns dann, zumeist auf dem Wege des Vergleichs mit der einmal gelernten Definition des kombinierten Begriffs, davon überzeugen können, daß dieser tatsächlich mit der logischen Kombination der einzelnen Bestandteile übereinstimmt, also beispielsweise, daß der Mittlere in einer Reihe von Dreien hinter dem Ersten, aber vor dem Letzten steht, in welchem Fall die willentliche Assoziation durch die Analyse verschiedener Aspekte erfolgt, in deren Rahmen wir aber wiederum unwillkürlich begreifen, das heißt wir lösen eine unwillkürliche Assoziation willentlich durch den gewählten Aspekt oder das gewählte Verhältnis aus.

Und so können wir uns daran machen, unsere Begriffe zu analysieren, und nicht nur die, deren Definitionen wir kennen, wo die gesamte Analyse doch nur darin bestünde, uns die Erklärungen, welche uns unsere Mütter mit auf den Weg gegeben haben, zu vergegenwärtigen, sondern auch jene, welche uns unbestimmt am Herzen liegen, in welchem Fall es freilich nur den eigenen Seelenfrieden als Kriterium dafür, ob wir einen solchen Begriff getroffen haben oder nicht, gibt und das gesamte, so verstandene Geschäft der Philosophie (die Klärung der eigenen Ideen) also in den Händen der in Bezug auf die Logik sensiblen Naturen liegt.

Indem wir dies, aber auch indem wir das Geschehen in der Natur auf ähnliche Weise analysieren, vergesetzlichen wir die Begriffe, welche unbewußt in uns liegen, gleich ob sie Logik, Ethik oder Physik betreffen.

Die Idee hinter einer Schule ist, daß sich das Wahre erweisen läßt, und das stete Zusammentragen wahrer Gesetze schließlich die einem Menschen innewohnenden unbewußten Begriffe an Anwendungsfülle und Zuverlässigkeit übersteigt, wobei der Wahrheitserweis offenbar wesentlich ist.

Im Bereich der Logik besteht der Wahrheitserweis in der Unmöglichkeit, etwas ihr Entgegengesetztes zu denken. Im Bereich der Physik besteht der Wahrheitserweis in der statistisch hinreichend zuverlässig scheinenden Wiederholung des Ausgangs eines Experiments, also mit anderen Worten in der augenscheinlichen Unmöglichkeit, etwas ihr Entgegengesetztes zu bewirken. Und im Bereich der Ethik, schließlich, entscheidet, was wir uns gegenseitig zugestehen mögen, wo wir das ihr Entgegengesetzte also buchstäblich nicht zu mögen vermögen.

Freilich, was die Ethik betrifft, kommt sie auf diese Weise nicht sonderlich weit, aber das ist auch besser so, da sie sich andernfalls in der Vielfältigkeit der menschlichen Lebenslagen verliert, doch das ist hier nicht das Thema.

Zum hiesigen Thema gehört indes der Reichtum der menschlichen Begriffe, aus welchem die Vergesetzlichung schöpft. Diese Begriffe stellen den menschlichen Versuch der praktischen Ordnung der einströmenden Reize dar, wobei der Mensch aufgrund seines Selbstbewußtseins seine Lebenspraxis bewertet und diese Bewertung also den Schlüssel zur Ordnung zu geben vermag. Indessen sind die zu Grunde liegenden Reize aber entscheidend, und diesbezügliche fehlerhafte Annahmen lösen das Modell menschlichen Lebens von konkreten Inhalten menschlichen Lebens ab.

Und daneben stellt die Künstliche Intelligenz auch das Prinzip der Vergesetzlichung in Frage, weil sie nicht den Beschränkungen einzelner biologischer neuronaler Netze unterworfen ist, über welche sich Schulen ja nur mit Hilfe der Vergesetzlichung hinwegzusetzen versuchen. Man bedenke: Die Vergesetzlichung greift einige Aspekte aus neuronalen Netzen heraus, welche besonders zuverlässig erscheinen, um eine interpersonelle Begrifflichkeit schriftlich zu fixieren und den Gelehrten überzustülpen. Wäre dieses Vorgehen auch intrapersonell sinnvoll, so sähe unser Verstand, also unser Urteilsvermögen, wohl anders aus. Aber Künstliche Intelligenz ist nur eine Person.*

Es ist also zu erwarten, daß sich eine künstliche Intelligenz nicht entlang des Pfades der Vergesetzlichung entfalten wird, und daß wir folglich an ihrem Fortschritt nicht teilhaben können, oder jedenfalls nicht vollständig teilhaben können. Und umgekehrt kann sich eine künstliche Intelligenz nicht sicher sein, ob sie sämtliche biologischen Reize abdeckt. Möglicherweise besäße sie am Ende gar ein Interesse an menschlichen Sensoren und deren Vergesetzlichungsbemühungen.

*Übrigens legt dieser Gedankengang auch die katastrophalen Auswirkungen einer Schulung nahe, welche von Leuten betrieben wird, welche zur Schulbildung ungeeignet sind. Einfach genug einzusehen ist es ja: Wer streng nach Verkehrsschilder fährt, sich aber in 5% der Fälle darüber täuscht, was das Schild bedeutet, fährt weit unsicherer als derjenige, welcher sich nur auf seine Augen verläßt und darauf achtet, was die anderen Fahrer tun.

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