Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

22. Januar 2015

Politische Freiheit und Knechtschaft

Der Souverän ist immer der, welcher die Fragen stellt und welchem unter Strafandrohung geantwortet werden muß, etwa unter dem Titel Contempt of Congress.

Das ist ganz einfach, wird aber zugleich allzu oft und allzu leicht vergessen, nämlich immer dann, wenn Menschen etwas bewegen.

Freilich, wenn sich die Dinge bewegen, ist es keinesfalls sicher, daß überhaupt jemals ihre Bewegung betreffende Fragen gestellt werden können, in der Hinsicht mag der sie Bewegende tatsächlich keiner höheren Autorität unterstellt sein, und das alleine dürfte genügen, seinen Rausch zu erklären.

Aber er bewegt die Dinge ja nicht als Selbstzweck, sondern um sie seinem Willen gemäß zu gestalten. Und da ist er gehalten, sich zu fragen, wie es dazu kam, daß er sie ihm gemäß bewegen konnte.

Hat er gefragt, wer ihm dabei hilft oder wurde er gefragt, ob er dabei helfen möchte?

Im ersten Fall ist er frei, im zweiten ein Handlanger.

Eine Gruppe zu einem Zweck ausgewählter Freiwilliger kann diesen Zweck erwirken und sich dabei frei fühlen, zur Erwirkung anderer Zwecke ist sie indes nicht in die Lage versetzt.

Es gibt also einen großen Unterschied zwischen Anschluß und Aufnahme, mitzuwirken und Gehör zu finden.

Ich behandelte ja bereits die bildenden Gespräche der sozialen Gefüge, wobei diese als frei vorausgesetzt wurden, was ließe sich darüberhinaus über das bildende Gespräch einer Gruppe von Handlangern sagen?

Daß es ein unproduktives Wiederholen vorgegebener Formeln ist? Mit dem einzigen Zweck, die vorgenommene Selektion hinsichtlich des zweckmäßigen Willens in einer Endlosschleife stets auf's Neue zu überprüfen?

So wird es wohl sein.

Labels: , , , , ,