Bereitschaftsbeitrag

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28. Februar 2015

Politische Freiheit in transparenten Zeiten

In einer transparenten Welt besteht die Gefahr nicht darin,
hinter's Licht geführt zu werden,
sondern darin, sich einschüchtern zu lassen
- von welcher Seite auch immer.

Insbesondere täten wir alle gut daran, der selektiven Strafverfolgung einen Riegel vorzuschieben, es also prinzipiell nicht hinzunehmen, wenn Einige wegen Vergehen angeklagt werden, für welche Andere bei gleicher Beweislage nicht angeklagt werden - gerade auch bei Lapalien.

Ebenso täten wir gut daran, den Schutz der Privatsphäre in Zeiten der totalen Ausspähung in puncto ungefragter Publikation deutlich zu verstärken. Die Öffentlichkeit hat insbesondere kein berechtigtes Interesse daran, unwürdiges Verhalten im privaten Bereich zu erfahren, welches nicht zugleich ethisch fragwürdig ist, wobei alles als privat angesehen werden muß, welches der Öffentlichkeit verborgen bliebe, wenn sie keine besonderen Bemühungen unternähme, es ans Tageslicht zu bringen, das Pinkeln an einen öffentlichen Pavillon, beispielsweise, ist es aber nicht, dabei handelt es sich um eine unwürdige öffentliche Tat, welche nicht ethisch fragwürdig ist, und eine solche mag die Presse ruhig genüßlich ausbreiten.

Dies dürften auch die wichtigsten beiden Prinzipien heute sein:
  1. Als unethisch darf nicht gelten, woran normalerweise kein Anstoß genommen wird.
  2. Wer seine eigene Schande verbirgt, hat ein Recht darauf, daß sie kein anderer aufdeckt, so lange sie keinen Mangel an Ethik offenbart.

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