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21. August 2016

Art und Regeln der transzendenten Akte

Die Vorstellung der Wirkungsweise der transzendenten Akte im vorigen Beitrag ist sehr allgemein gehalten und verdient einen Nachtrag.

Die materiellen transzendenten Akte bewirken Eindrücke in anderen Subjekten, was allerdings so beschrieben etwas irreführend ist, denn sie betreffen gerade nicht Phänomene, sondern die Eindrücke formenden Kräfte; wenn man so will beeinflussen sie die Eindrücke in anderen Subjekten also indirekt, wobei wir freilich keine direkte Kenntnis jener Kräfte besitzen.

Die Regel, welche diese Art der Kraftabwandlung beherrscht, ist das Gesetz der gleichen Gegenwirkung, weshalb es klug ist, voranschreitende materielle transzendente Akte entweder auf Kleinigkeiten zu richten oder aber in gewichtigeren Angelegenheiten lediglich als Schlichter zu fungieren, das heißt in eine unabhängig von einem bestehende Spannung als Zünglein an der Waage einzugreifen.

Die funktionalen transzendenten Akte bewirken Taten in anderen Subjekten, und die Regel, welche diese Art der Veranlassung zu handeln beherrscht, ist die der Übereinkunft, welche sich indes unreflektiert ergibt.

Die Beeinflussung der Einsichten anderer Subjekte durch ideelle transzendente Akte ist verwickelter, denn die Regel, welche sie beherrscht, ist die des Bundes mit der welterschaffenden Kraft durch das Bekenntnis zu einem einen Seelenteil erhebenden Programm, zum Schönen in Form der Ausnutzung der Naturgewalten, zum Wesentlichen in Form der Aneignung der Transzendenz oder zum Mächtigen in Form der Auswahl der unhinterfragten emotionalen Impulse, wodurch Werke, Wunder und Wacht entstehen.

In diesem Rahmen sind vier verschiedene Formen ideeller Transzendenz zu unterscheiden. Zum ersten besteht zwischen Mitgliedern des selben Bundes, also gleich Bekennenden, gedankliche Affinität, das heißt die Tendenz zu denselben Einsichten zu gelangen, oftmals auch in der selben Lage. Zum zweiten offenbart sich zuweilen die welterschaffende Kraft den ihr Verbundenen. Und zum dritten und vierten haben wir das Bekenntnis selbst, welches auf die welterschaffende Kraft gerichtet ist: ein Mal, um sie gemäß dem Bekenntnis auszutragen, das andere, um das Bekenntnis in sie einzubringen.

Ob und in welchem Maße sie sich gemäß einem Bekenntnis austragen läßt, hängt davon ab, ob und in welchem Maße dieses Bekenntnis der welterschaffenden Kraft bereits zur Verbindung dient. Auf diese Weise ergibt sich also als drittes der Fall der persönlich zurücksetzenden, aber geschichtlich voranschreitenden ideellen transzendenten Akte und als viertes jener der persönlich voranschreitenden, aber geschichtlich zurücksetzenden. Anders ausgedrückt schenkt man sich ein Mal einer schaffenden Schule und beginnt selbst ein neues Leben, und das andere verankert man sie in der eigenen Erfahrung, so daß ihr durch die veränderte Verankerung vollzogener Wesenswandel eine neue Epoche beginnt.

Wer sich also schenkt, opfert seine zukünftige Kraft, und wer verankert, seine bisherigen Aussichten. Beides ist für die jeweils in Frage stehende Form der persönlichen Teilhabe an der Welterschaffung unerläßlich.

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