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28. März 2024

Korrektive und elektive Vergebung der Sünden

Wie ich im vorigen Beitrag ausführte, sind wir gehalten, unserer Gehießenheit in unserer Zeit nachzukommen, und indem wir das tun, passen wir unsere Haltung unserer Gehießenheit an,
  • unseren Umgang an unsere Vorliebe,
  • unsere Vorhaltung an unseren (subjektiven) Glauben und
  • unsere Bestrebungen an unser Gewissen,
direkt, und mittelbar auch an die jeweils übrig bleibenden Teile der Gehießenheit.

Bei dieser Anpassung geraten wir auf Abwege, verfehlen aus der Unvollkommenheit der bisher erreichten Anpassung heraus den nächsten gehießenen Schritt, und bereuen es dann, wenn dies eintritt.

Und darin besteht die korrektive Vergebung der Sünden: daß wir den Glauben daran, unserer seelischen Gehießenheit Form zu verleihen, nicht aufgeben.

Die elektive Vergebung der Sünden besteht hingegen darin, daß Gott einem sich neuerlich bewußt gewordenen seelischen Gesetz in Ansicht der Form, welche es hervorgebracht hat, weiterhin Raum in seiner Schöpfung gibt.

Christus gab den Menschen die korrektive Vergebung ihrer Sünden und öffnete ihnen damit den Weg zu deren elektiver Vergebung in einer Zukunft der Kinder Gottes.

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