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1. Juni 2013

Was Ehe ist.

Der Anlaß für diesen Beitrag mag die Diskussion über die Homoehe sein, letztlich geht es hier aber um andere Dinge und muß es auch, wenn man die einleitende Definitionsankündigung zum Leitstern wählt.

Was also ist Ehe?

Nun, das ist dem geschichtlichen Wandel unterworfen. Wenn man sich das Alte Testament durchliest, ist es hinreichend klar, daß die Ehe bedeutet, daß eine Frau zum Eigentum eines Mannes erklärt wird und also kein Freiwild mehr ist, ersichtlich etwa an der alttestamentarischen Gesetzgebung zur Vergewaltigung, nach der eine unverheiratete Frau ihren Vergewaltiger zu heiraten hat (5. Mose 22:28-29).

Und diese Sicht der Dinge ist wohl auch nicht nur auf das Alte Testament beschränkt, wie etwa die Namensendung -ova im Tschechischen, welche in etwa seine bedeutet, nahelegt: zunächst ist eine Frau das Eigentum ihres Vaters, und zeigt dies dadurch an, daß sie seinen Namen mit dem Zusatz seine trägt, und dann das ihres Mannes, wiederum mit der nämlichen Anzeige.

Hinter diesen Einrichtungen steht die Auffassung, daß das Recht von den Männern aufrecht erhalten wird und also ohne sie nicht existiert, mithin also einer Frau keinerlei Rechte zukommen, wenn nicht ein Mann sie ihr gewährt. Und so ist es freilich auch. Die Frage ist nur: welcher Mann?

Anfänglich also der Vater oder der Ehemann, später der König, welcher sich dafür aber auch das Recht der ersten Nacht nahm und noch später all die Männer, welche die gesetzlich eingeräumten Rechte der Frauen durch ihr Einverständnis mit dem sie gewährenden Staat in Kraft setzen.

Es ist meines Erachtens ein Fehler, auf dem Papier eine zweite Realität zu erschaffen, zu sagen, daß Frauen Rechte hätten, denn so ist es ja nicht, sie werden ihnen gewährt, und sie werden ihnen zwangsläufig von irgendjemandem gewährt. Und wenn nun, dank Geschlechterkrieg und so, der gemeine Mann kaum noch mehr Lust hat, Frauen irgendwelche Rechte zu gewähren, so müssen Strukturen existieren, ihn dazu zu zwingen, wenn diese Rechte dennoch gewährt werden sollen, mit anderen Worten steuert eine Gesellschaft, welche ihren Frauen Rechte gewährt, ohne ihren Männern das Verdienst dafür zuzuschreiben, zwangsläufig auf eine Tyrannei zu.

Nun denn, für die hier betrachtete Frage ist das allerdings nebensächlich, halten wir vorsichtigerweise nur fest, daß die Gesellschaft ursprünglich den Frauen keinerlei Rechte gewährte, sondern dies der Familie überließ, und dann dazu überging, ihnen gewisse Rechte zu gewähren, und daß dieses auch einen Wandel der Bedeutung der Ehe bedingte. War sie zunächst schlicht eine Übertragung der rechtlichen Zuständigkeit von einem Mann auf den anderen, so wurde dieser Aspekt später geschwächt - aufgehoben aber wurde er nicht.

Denn bis in die jüngste Zeit hinein verband sich mit der Eheschließung ein Versprechen der Gewährung von Rechten, etwa die sich ergebende wirtschaftliche Situation der Frau nicht auszunutzen oder den mit ihr gezeugten Kindern das eigene Vermögen zu vererben.

Ehe, könnte man sagen, kümmert sich um die Angelegenheiten, welche nicht an den Staat delegiert werden. Und das heißt natürlich auch, daß, wenn alles an den Staat delegiert wird, etwa auch die Vererbung von Eigentum, keine Substanz für die Ehe übrigbleibt.

Neuerdings nun wird von der protestantischen und der anglikanischen Kirche die Auffassung verbreitet, daß die Eheschließung soviel wie ein Blumenstrauß bedeutet, ein Zeichen dafür ist, daß man jemanden wirklich liebt.

Wo's doch ein Blumenstrauß auch tut, bereiten diese Kirchen durch diese Position nicht das weitere Wachstum der Zuständigkeit des Staates ideologisch vor? Die Abschaffung von Privateigentum, oder jedenfalls die Abschaffung des Erbrechts?

Es fällt mir schwer, daran zu zweifeln. Ebenso wie die Kirche nimmt der Staat auch die Ehe als seinen natürlichen Feind wahr, etwas, das seinen Machtbereich beschränkt. Die Haltung von staatsnahen Kirchen in dieser Angelegenheit kann daher kaum verwundern.

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