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17. Dezember 2014

Rechtsschulen

Unter einer Schule verstehe ich ein soziales Gefüge, dessen bildendes Gespräch im Anvertrauen besteht, siehe Die bildenden Gespräche der sozialen Gefüge.

Gleichbedeutend damit läßt sich eine Schule auch als eine Körperschaft definieren, welche sich der Wahrheit und der sozialen Geltung verpflichtet, vergleiche Das Spektrum des Lichts.

Selbstverpflichtung ist ein wichtiges Prinzip von Körperschaften, da sie die Umgangsmöglichkeiten mit ihnen bestimmt. Halten wir also noch einmal explizit die sechs möglichen Selbstverpflichtungen fest.
  • Zurückgezogenheit verpflichtet sich auf Wahrheit
  • Schule verpflichtet sich auf Wahrheit und soziale Geltung
  • Partei verpflichtet sich auf soziale Geltung
  • Clique verpflichtet sich auf soziale Geltung und Machbarkeit
  • Bande verpflichtet sich auf Machbarkeit
  • Stab verpflichtet sich auf Machbarkeit und Wahrheit
Bei den hier auftretenden Verpflichtungen handelt es sich um objektiv feststellbare Merkmale, sonst handelte es sich auch nicht um Verpflichtungen.

Kommen wir nun zum Recht. Unter Recht verstehe ich eine Ordnung, welche das Wohlergehen der in ihr verbundenen Menschen befördert. Und eine Rechtsschule ist also eine Schule, welche die Wahrheit des Rechts ergründet und dieser Wahrheit zunächst innerhalb ihrer soziale Geltung verschafft, und dann durch entsprechende Bündnisse auch außerhalb ihrer.

Eine Kirche möchte ich eine Rechtsschule hingegen nur dann nennen, wenn sie parteiisch ist, also sich das Recht vorbehält, ihr vortrefflicher scheinende Parteien nach Kräften zu unterstützen, indem sie ihnen ihre Schäflein zutreibt, wobei ein Recht eine Einrichtung des Rechts ist.

Bei den christlichen Kirchen handelt es sich somit auch um Kirchen, bei den islamischen Rechtsschulen hingegen nicht, vergleiche Sure 2, Vers 272.
Sie zu leiten ist nicht deine Pflicht, sondern Gott leitet, wen er will.
Nachdem wir nun also geklärt haben, was wir unter einer Rechtsschule verstehen, wenden wir uns nun der Frage zu, wie eine Rechtsschule mit anderen Körperschaften in Verhandlungen eintreten kann.

Jede Körperschaft hinreichenden Umfangs benötigt zum Zwecke der Verhandlung mit anderen Körperschaften einen Adjutanzstab.

Ein Adjutanzstab einer Körperschaft, welcher er adjungiert ist, muß in die Lage versetzt sein, für sie zu verhandeln, und dazu müssen die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sein.
  1. Der Adjutanzstab kennt die Belange der Körperschaft, welcher er adjungiert ist, in ausreichendem Maße.
  2. Der Adjutanzstab besitzt hinreichende Autorität innerhalb der Körperschaft, welcher er adjungiert ist, um dafür zu sorgen, daß Entscheidungen, welche er für sie getroffen hat, von ihr umgesetzt werden.
Die Adjutanzstäbe von Nationen, beispielsweise, werden Regierungen genannt, die katholische Kirche hat dieses Modell pro forma übernommen und der Zwölfer Schiismus in gewisser Weise auch.

Es ist kein Zufall, daß andere Rechtsschulen keine funktionierenden Adjutanzstäbe besitzen, denn die heutige Rechtsordnung ist eine internationale und keine interscholare, stellt also die Adjutanzstäbe der übrigen Rechtsschulen unter nationale Vormundschaft, was deren Autorität innerhalb der Rechtsschule, welcher sie adjungiert sind, untergräbt. Auf Israel möchte ich in diesem Zusammenhang nicht zu sprechen kommen.

Allgemeiner läßt sich die volle Souveränität einer Rechtsschule daran ablesen, daß ihr Adjutanzstab ausschließlich mit den Adjutanzstäben anderer Rechtsschulen im Rahmen einer interscholaren Rechtsordnung verhandelt.

Und so sollte es natürlicherweise auch sein, denn was könnte natürlicher sein, als daß die verschiedenen Schulen der Ergründung des Rechts mit einander über dessen Geltungsverschaffung verhandeln?

An dieser Stelle weitet sich das Thema dieses Beitrags indes enorm aus, und eine Übersicht über die nächsten Betrachtungen ist ratsam.
  1. Der historisch belegte Umgang verschiedener Rechtsschulen mit einander.
  2. Historizität versus Idealität.
  3. Das hohe Gut der Selbstverpflichtung und das konkrete Scheitern am Anspruch eine Rechtsschule zu bilden.
  4. Das Wesen der modernen Rechtsordnung und der Menschenrechte im besonderen.
Ad 1.  Wenn man sich die folgenden beiden Dokumente ansieht, scheint es nicht so, daß Rechtsschulen mit einander zu verhandeln pflegen. Eher Giftmord als Vertrag! scheint das Motto zu sein.
Es kamen auch viele derer, die gläubig waren geworden, und bekannten und verkündigten, was sie getrieben hatten. Viele aber, die da vorwitzige Kunst getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich und überrechneten, was sie wert waren, und fanden des Geldes fünfzigtausend Groschen. Also mächtig wuchs das Wort des HERRN und nahm überhand.

- Apostelgeschichte 19:18-20
Denn wenn die Philosophie selbst auch vergangen ist, ihr Name erscheint den Männern, welche die Herrschaft im Staate ausüben, immer noch groß und verehrenswürdig. Also begab es sich, daß Kyrillos, Bischof der gegnerischen Sekte, als er an Hypatias Haus vorbeikam eine große Menge an Menschen und Pferden vor ihrer Tür sah. Einige kamen, andere gingen und wieder andere standen herum. Als er fragte, warum es dort so eine Menge gäbe und worum der ganze Wirbel ginge, wurde ihm von ihren Anhängern bedeutet, daß es das Haus der Hypatia, der Philosophin, wäre, und sie sich anschickte sie zu grüßen. Als Kyrillos dies hörte, biß ihn der Neid derart, daß er sogleich ihren Mord zu planen begann, und dabei die widerwärtigste Art von Mord. Denn als Hypatia aus ihrem Haus heraustrat, wie es ihre Gewohnheit war, wurde sie von einer Bande gnadenloser und grausamer Männer, welche weder göttliche Strafe noch menschliche Rache fürchteten, ergriffen und niedergemäht, wodurch sie eine unerhörte und schändliche Tat gegen ihr Vaterland begingen.

- Damaskios, Das Leben Isidors: Der Tod der Hypatia
Ad 2. In Anbetracht dieser Abweichung der Geschichte vom Natürlichen, welches Recht besitzt letzteres da noch?

Es ist wohl naiv zu glauben, daß sich Vernunft je am Verhandlungstisch erweist. Vernunft erweist sich ganz wo anders, nämlich im Wetten auf die Zukunft, sich bei Zeiten aus der Schußlinie zu bringen, wenn die Unvernunft Überhand nimmt und schon dann auf die Vernunft zu setzen, wenn sie noch klein und schwächlich scheint.

Mit anderen Worten bildet das Natürliche stabile Gleichgewichtszustände im Lauf der von chaotischen Störungen bestimmten Geschichte - und der Vernünftige sucht zu allen Zeiten ihre Nähe.

Ad 3. Mag das Natürliche also auch den Vorzug der Stabilität besitzen, was nützt die Selbstverpflichtung auf die Wahrheit, wenn sie sich nicht einmal in vernünftigen Verhandlungen niederschlägt?

Nun, hier darf man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die wahrheitsliebende Norm treibt natürlich tausendfach Blüten und führt so formal als auch informal zu tausendfacher Verständigung, zumeist aber unausgesprochener, welche in der gemeinsamen Akzeptanz der einfachen Grundwahrheiten des Lebens besteht.

Und damit steht sie im krassen Gegensatz zur Parteiischkeit, welche sich von Beginn an auf das Rechte festlegt, welchem sie hernach soziale Geltung zu verschaffen sucht.

Kennzeichnend für letztere ist das Gründungsdokument, ihr Manifest. Rechtsschulen ergründen das Rechte, sie postulieren es nicht. Es kann also keine Rede davon sein, daß der Kommunismus eine Rechtsschule ist, und so nennen sich die Kommunisten ja auch nicht, sondern ganz ehrlich Partei. Aber auch die Wendung We hold these truths to be self-evident läutet Parteiischkeit ein.

Zwei Bemerkungen dazu. Selbstverständlich laufen auch Rechtsschulen beständig Gefahr, sich auf einen bestimmten Erkenntniszustand zurückzuziehen, und ihn für alle Zukunft festzuschreiben. In der dritten Phase des Glaubenszykels ereignet es sich sogar zwangsläufig, wodurch Kommunismus und die Präambel der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten auch nur in die Welt gekommen sind, aber eine Rechtsschule bleibt doch aufgrund ihres spezifischen sozialen Gefüges, was sie ist: So lange sich Menschen anderen Menschen auf der Suche nach einer Wohlergehen stiftenden Ordnung der Gesellschaft anvertrauen, kann sie nicht Partei sein.

Und was mich persönlich betrifft, ich halte es ganz mit Platon: Was nützt das Wissen um Ideen, wenn man sie nicht sieht? Dasjenige, was die größte Beachtung verdient, ist zugleich dasjenige, was sich am schwersten fassen läßt.

Deshalb braucht es Rechtsschulen. Nicht jeder kann Autodidakt sein. Und auf das Recht als solches verzichten sollte man auch nicht. Es gibt auch zu jeder Zeit Rechtsschulen, und wer einen anderen Eindruck hat, ist nur selber weit von ihnen entfernt - zu allermeist zu seinem Nachteil, da ihm auf diese Weise eine wesentliche Freiheit entzogen wird, nämlich jene, sich einer solchen Schule anzuschließen.

Ad 4. Die heutige Rechtsordnung besteht wie gesagt zwischen Nationen, welche, wie wir im letzten Abschnitt gesehen haben, so sie überhaupt von Ideologien getragen werden, parteiisch diesen Ideologien gegenüber sind, und so sie nicht von Ideologien getragen werden, verfolgen sie lediglich ihr materielles Interesse. Worauf verpflichten sich diese Nationen also gemeinsam?

Auf das Recht des Stärkeren, auf die Machbarkeit.

Es kann auch nicht anders sein. Wer von Haus aus nichts gemeinsames mitbringt, kann nur zur Gemeinsamkeit gezwungen werden.

Und eine Art dieses Zwanges ist die Propaganda.

Genauer gesagt die Abspinstigmachung einer Nation ihrer Regierung gegenüber durch die Verbreitung einer dazu geeigneten Weltsicht, also einer, welche die Neigung der Menschen wachkitzelt, sich ungerecht behandelt zu fühlen.

Die Fähigkeit dazu beruht wesentlich auf Macht und nicht auf guten Argumenten, denn wie oft wird eine fremde Regierung schon besser wissen, wie eine Nation gerecht zu behandeln ist, als deren eigene Regierung?

Und wenn man nun die Vielfalt der potentiellen Ungerechtigkeiten sichtet, so stößt man unter ihnen auf die Klasse der Ungerechtigkeiten als solcher, das heißt auf solche, bei welchen es nicht auf die konkreten Begleitumstände anzukommen scheint, jedenfalls nicht dem inhärent gekränkten Erdling.

Diese sind unter propagandistischen Gesichtspunkten die verwertbarsten, denn Propaganda lebt von gleichförmiger Anwendbarkeit. Also kann sich jede Nation denken, daß sie beträchtlichen Schaden nehmen wird, wenn sie es der Propaganda anderer Nationen erlaubt, auf diese Ungerechtigkeiten als solcher in ihr hinzuweisen. Und aus diesem Grund unterschreiben die Regierungen der meisten Nationen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Der Mechanismus dahinter hat nichts mit einer Rechtsschule zu tun, denn es findet keine Selbstverpflichtung auf das Rechte statt: Eine Gruppe denkt sich aus, wessen Fehlen besonders geeignet sein könnte, um Menschen das Gefühl zu geben, gekränkt zu werden, und fordert dies, ohne sich selbst darauf zu verpflichten, es zu gewähren, und eine andere Gruppe verpflichtet sich darauf, es zu gewähren, ohne selbst im mindesten davon überzeugt zu sein, daß es das Rechte ist, sondern nur, weil sie Aufruhr unter hinreichendem Feindpropagandabeschuß fürchtet.

Damit wären die vier Stationen durch und ein Punkt erreicht, von welchem aus die Gedanken zu den tiefer liegenden Details vordringen können, so daß ich nicht fehlen werde, wenn ich diesen Beitrag hier beschließe.

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