Zum Einsatzgebiet von False-Flag-Operationen
Der Sinn einer False-Flag-Operation besteht darin, eine Verhaltensänderung herbeizuführen, genauer gesagt feindliche, scheinbare, Gegenmaßnahmen.
Dieses Unterfangen hat trivialerweise zwei Voraussetzungen:
Wenn man dies so bedenkt, könnte man zu dem Schluß kommen, daß False-Flag-Operationen prinzipiell nur Gutes bewirken, frei nach Goethes Beschreibung von Mephistopheles.
Allerdings, den Einwand muß man machen, daß die Willenszuschreibungen der Öffentlichkeit nicht immer akkurat sind.
Indes, je vertrauter ihr die betroffene Gruppe ist, desto seltener irrt sie sich in deren Absichten. Doch auch da muß man nochmals etwas einwenden, nämlich daß die Öffentlichkeit oftmals jedes vernünftige Maß verliert und über den nichtigsten Kleinigkeiten spinnefeind wird.
Schließlich, allerdings, rücken sich ihre Maßstäbe immer wieder gerade, und wen sie nicht kennt, den lernt sie im Kampf kennen.
Ein Freibrief ist das allerdings nicht, denn die Relativität der Maßstäbe ist stets ein Problem, meistens sogar ein großes, und es liegt im Wesen der Natur, schlechterdings alles gerade zu rücken.
Ein Freibrief ist es nicht, ein Trost schon. Der Mensch ist dieser Unbill ausgeliefert, aber sie kann ihn nur strafen, wo er sich verrennt, und andernorts zwingt sie ihn einzig dazu, klare Verhältnisse zu schaffen, das Mögliche als sich auch Ereignendes zu behandeln.
Freilich, damit ist nicht gesagt, daß die Reaktionen auf False-Flag-Operationen dies auch tun, aber wenn sie stattdessen ganz etwas anderes tun, so kann die Öffentlichkeit ja ihren Unmut darüber ausdrücken, und davon hat sie bisher gewöhnlich auch Gebrauch gemacht.
False-Flag-Operationen sind kriminell, aber wie jede Form der Kriminalität erziehen sie zum Schutz vor derselben, und zwar in ihrem Fall vierfach:
Dieses Unterfangen hat trivialerweise zwei Voraussetzungen:
- Die betroffene Gruppe befindet sich nicht bereits in einer von jener so wahrgenommenen gewaltsamen Auseinandersetzung mit der Zielöffentlichkeit.
- Die Zielöffentlichkeit schreibt der betroffenen Gruppe einen ihr feindlichen Willen zu.
Wenn man dies so bedenkt, könnte man zu dem Schluß kommen, daß False-Flag-Operationen prinzipiell nur Gutes bewirken, frei nach Goethes Beschreibung von Mephistopheles.
Allerdings, den Einwand muß man machen, daß die Willenszuschreibungen der Öffentlichkeit nicht immer akkurat sind.
Indes, je vertrauter ihr die betroffene Gruppe ist, desto seltener irrt sie sich in deren Absichten. Doch auch da muß man nochmals etwas einwenden, nämlich daß die Öffentlichkeit oftmals jedes vernünftige Maß verliert und über den nichtigsten Kleinigkeiten spinnefeind wird.
Schließlich, allerdings, rücken sich ihre Maßstäbe immer wieder gerade, und wen sie nicht kennt, den lernt sie im Kampf kennen.
Ein Freibrief ist das allerdings nicht, denn die Relativität der Maßstäbe ist stets ein Problem, meistens sogar ein großes, und es liegt im Wesen der Natur, schlechterdings alles gerade zu rücken.
Ein Freibrief ist es nicht, ein Trost schon. Der Mensch ist dieser Unbill ausgeliefert, aber sie kann ihn nur strafen, wo er sich verrennt, und andernorts zwingt sie ihn einzig dazu, klare Verhältnisse zu schaffen, das Mögliche als sich auch Ereignendes zu behandeln.
Freilich, damit ist nicht gesagt, daß die Reaktionen auf False-Flag-Operationen dies auch tun, aber wenn sie stattdessen ganz etwas anderes tun, so kann die Öffentlichkeit ja ihren Unmut darüber ausdrücken, und davon hat sie bisher gewöhnlich auch Gebrauch gemacht.
False-Flag-Operationen sind kriminell, aber wie jede Form der Kriminalität erziehen sie zum Schutz vor derselben, und zwar in ihrem Fall vierfach:
- Schärfung des Sinns für das Wahrscheinliche,
- Schärfung der Kenntnis anderer Gruppen,
- Disziplinierung der eigenen Maßlosigkeit,
- umsichtige und absehende Absicherung.
Labels: 11, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, ἰδέα, φιλοσοφία