Bereitschaftsbeitrag

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21. November 2016

Konflikte

Es gibt zwei sehr verschiedene Arten von Konflikten, welche beide auf ihre Weise extrem sind, wodurch sie beide zu vermeidende Übel darstellen, zu welchem Zweck sie sich indes gegenseitig rechtfertigen.

Zum ersten haben wir den inneren Konflikt, welcher darin besteht, sich zwischen zwei Handlungsweisen entscheiden zu müssen, unter denen man beide Male leiden muß. Dieser innere Konflikt beschreibt insbesondere die Grenze, bis zu welcher die Kultur (Sitte, Recht) die menschliche Natur zurückdrängen kann. Seine Extremität besteht also in seiner Passivität, da er ja nicht ausbricht, bis eine Person kurz davor steht, selbst zu brechen, und bis dahin sollte es eine Gesellschaft im weiteren Ausmaß vernünftigerweise nicht kommen lassen.

Zum zweiten haben wir den äußeren Konflikt, in welchem zwei gegnerische Lager, welche nicht koexistieren können, die Herrschaft über denselben Bereich anstreben. Dieser äußere Konflikt besteht insbesondere zwischen verschiedenen Kulturen (Sitten, Rechten). Seine Extremität besteht also im genauen Gegenteil der des inneren Konflikts, nämlich in seiner Aktivität, ja Optivität, denn in jeder Lage läßt sich ja eine Verbesserung der Sitte oder des Rechts wünschen, und da sich die Zurechnung zu seinen im Streit liegenden Lagern auf so leichte Weise vollzieht, birgt er das Potential, Menschen über den geringsten Nichtigkeiten zu entzweien.

Die erste Frage bezüglich diesen beiden Konfliktformen betrifft also den Grad, zu welchen man äußere Konflikte ergreifen sollte, um innere Konflikte zu vermeiden. Dieses Problem haben westliche Demokratien durch die Prinzipien der Rechtsordnung und freien Wahlen gelöst, in welchen Bereiche des Rechts der Option ausgesetzt werden und andere feststehen.

Die zweite Frage, welche sich an diese Balance der beiden Konfliktformen anschließt, betrifft die prinzipielle Nicht-Optivität der Rechtsordnung und das prinzipielle Nicht-Auslösen innerer Konflikte freier Wahlen, welcher sie zu ihrer Unangefochtenheit bedürfte.

Der zweite Teil der zweiten Frage hängt unmittelbar mit dem Wohlstand, den Ansprüchen und der Rücksicht der betroffenen Gesellschaft zusammen. Gerät die Lage diesbezüglich aus den Fugen, wird eine Gesellschaft die Ergebnisse freier Wahlen nicht mehr anerkennen und sich stattdessen für eine diktatorische Notstandsregierung entscheiden, ganz gleich, wie sie diese Entscheidung selbst betitelt, und wenn sich eine solche Regierung nicht selbst irgendwann freiwillig auflöst, unterbindet sie äußere Konflikte innerhalb ihres Herrschaftsbereichs bis sie an inneren Konflikten innerhalb desselben zu Grunde geht, etwa in Folge äußerer Konflikte außerhalb ihres Herrschaftsbereichs, in welchen sie Partei ist.

Der erste Teil der zweiten Frage ist komplizierter, denn was bestimmt schon die Wünsche der Menschen? Was es aber auch sei, wenn unterschiedliche Vorstellungen wünschenswerter Einrichtungen aufeinanderprallen, also jener Grundlagen, welche nicht zur Verhandlung stehen, führt dies bei Verfestigung des Gegensatzes in den Bürgerkrieg, in welchem es wiederum ganz gleich ist, welche Seite sich als die loyalistische bezeichnet, also in einen uneingeschränkten äußeren Konflikt innerhalb des Herrschaftsbereichs der betreffenden westlichen Demokratie.

Eine dieser beiden Entwicklungen oder Aussetzungen des Burgfriedens wird der Zerstörung der großen Stadt vorangehen müssen, ich tendiere zur zuletzt beschriebenen, aber auch der andere Weg ist denkbar.

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