Persönliche und institutionelle Gebrechen
Persönliche Gebrechen sind Laster, institutionelle Gebrechen unheilige Gesetze. Der Ursprung unheiliger Gesetze mag in einer feindseligen Absicht liegen, ob als solche erkannt oder auch nicht, oder er liegt in der Lasterhaftigkeit der Menschen, welche sie sich geben.
Gott straft alle unsere Verfehlungen, nur kommen den Gläubigen dabei unterschiedliche Rollen zu:
Die folgenden fünf Beiträge beschäftigen sich alle mit dem Verfall der heiligen Ordnung:
Der Ursprung des Verfalls sind unsere Laster, und noch nicht einmal die schlimmsten, vor allem die Stählung des Herzens, welche das Wunder der Schöpfung verkennt, darum mit Ehre geizt und sich auf Ausführung verlegt.
Freilich, dahinter steht oftmals das Primat des Staates und seiner Bedürfnisse, doch leben wir ja nicht im fortgesetzten Notstand, und auch wenn es so wäre, ist dies nur eine Rechtfertigung für die Folgsamen, nicht aber für die Forschen, welche die staatliche Ordnung auf ihren Schultern tragen, indem sie sie erneuern (folgsam: nur das Bestehende wird geistig durchdrungen, forsch: auch das Entstehende wird geistig durchdrungen).
Doch heißt diese enge Bindung des Verfalls an den Wohlstand aller, daß er nicht durch Anleitung zur Tugend gestoppt werden kann, dafür ist seine normative Kraft zu groß. Ein unheiliges Gesetz läßt sich nur dann auf solche Weise stürzen, wenn sich das ihm zu Grunde liegende Laster durch öffentliche Aufrüttelung abschütteln läßt, also nur, wenn sich an es keine rationalen Erwägungen knüpfen.
Andererseits kann auch der herrschaftliche Eingriff den Verfall nicht stoppen, da die Laster bleiben. Und so befinden wir uns in einer implizit verdammten Lage, in welcher an Segnung nicht zu denken ist, ohne daß der Fluch unsere Einrichtungen schon träfe. Letztlich aber spielt es keine Rolle, aus welchem Grunde wir die heilige Ordnung verfehlen, letztlich wird unser Mangel gestraft, und kein Neid kann ihn erhalten.
Der Weg kann nur über Schmerz und Besinnung führen, wobei das Ziel der Besinnung jedes Mal herrschaftlich zu wählen ist und sie selbst dienerisch zu unterstützen. Die Ordnung muß dabei der gewonnenen Einsicht folgen. Ich weiß, daß der Ansatz sich nicht aus sich selbst heraus rechtfertigt, die größten Verbrechen lassen sich nach dem gleichen Muster begehen, rechtfertigen tut ihn der Anteil des Heils an der Besinnung, und die Versicherung des Gläubigen besteht darin, sich auf das Gebet beim herrschaftlichen Walten zu beschränken.
Gott straft alle unsere Verfehlungen, nur kommen den Gläubigen dabei unterschiedliche Rollen zu:
- als Diener den Menschen vom Laster zur Tugend zu helfen oder
- als Herrscher unheilige Gesetze zu stürzen.
Die folgenden fünf Beiträge beschäftigen sich alle mit dem Verfall der heiligen Ordnung:
- Gerechtigkeit und Meisterschaft, Verlegung und Ehrgeiz,
- Bereitschaft und Treue, Entfremdung und Bequemlichkeit,
- Opferbereitschaft und Barmherzigkeit, Einfügung und Unentschlossenheit,
- Dankbarkeit, Darstellung und Eitelkeit und
- Die Auferstehung der Heiligen.
Der Ursprung des Verfalls sind unsere Laster, und noch nicht einmal die schlimmsten, vor allem die Stählung des Herzens, welche das Wunder der Schöpfung verkennt, darum mit Ehre geizt und sich auf Ausführung verlegt.
Freilich, dahinter steht oftmals das Primat des Staates und seiner Bedürfnisse, doch leben wir ja nicht im fortgesetzten Notstand, und auch wenn es so wäre, ist dies nur eine Rechtfertigung für die Folgsamen, nicht aber für die Forschen, welche die staatliche Ordnung auf ihren Schultern tragen, indem sie sie erneuern (folgsam: nur das Bestehende wird geistig durchdrungen, forsch: auch das Entstehende wird geistig durchdrungen).
Doch heißt diese enge Bindung des Verfalls an den Wohlstand aller, daß er nicht durch Anleitung zur Tugend gestoppt werden kann, dafür ist seine normative Kraft zu groß. Ein unheiliges Gesetz läßt sich nur dann auf solche Weise stürzen, wenn sich das ihm zu Grunde liegende Laster durch öffentliche Aufrüttelung abschütteln läßt, also nur, wenn sich an es keine rationalen Erwägungen knüpfen.
Andererseits kann auch der herrschaftliche Eingriff den Verfall nicht stoppen, da die Laster bleiben. Und so befinden wir uns in einer implizit verdammten Lage, in welcher an Segnung nicht zu denken ist, ohne daß der Fluch unsere Einrichtungen schon träfe. Letztlich aber spielt es keine Rolle, aus welchem Grunde wir die heilige Ordnung verfehlen, letztlich wird unser Mangel gestraft, und kein Neid kann ihn erhalten.
Der Weg kann nur über Schmerz und Besinnung führen, wobei das Ziel der Besinnung jedes Mal herrschaftlich zu wählen ist und sie selbst dienerisch zu unterstützen. Die Ordnung muß dabei der gewonnenen Einsicht folgen. Ich weiß, daß der Ansatz sich nicht aus sich selbst heraus rechtfertigt, die größten Verbrechen lassen sich nach dem gleichen Muster begehen, rechtfertigen tut ihn der Anteil des Heils an der Besinnung, und die Versicherung des Gläubigen besteht darin, sich auf das Gebet beim herrschaftlichen Walten zu beschränken.
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