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10. August 2019

Träumen und Betroffenheit

Die Betroffenheit ist das Gegenteil der Entrückung. Interessanterweise nun kommt unsere willensmäßige Anteilnahme an dem, was wir wahrnehmen, jeden Morgen auf's Neue als Ergebnis eines zweigliedrigen Traumprozesses zu uns, und wenn dieser ausbleibt sind wir am folgenden Tag (partiell) entrückt.

Ich sprach bereits zuvor davon, daß wir, wenn wir unausgeschlafen sind, die Welt als bloß in den Raum hinein und uns entgegen ragend wahrnehmen. Hier nun werde ich dies noch weiter präzisieren.

Die letzten beiden Phasen vor dem (zeitlichen) Aufwachen bestehen aus
  1. Angstträumen und
  2. zärtlichen Träumen.
 In ihnen erneuert unser Geist seine Betroffenheit, und zwar in der
  1. die passive Betroffenheit und in der
  2. die aktive Betroffenheit
durch das, was wir wahrnehmen, mit anderen Worten erinnern wir uns also daran, was wir fürchten müssen, und anschließend daran, was wir zu erreichen suchen.

Wachen wir nach einem Albtraum auf und schlafen nicht wieder ein, so werden wir den folgenden Tag über von unseren Ängsten bestimmt werden, weil wir unfähig sind, den Nutzen des Wahrgenommenen für unsere Ziele zu erkennen. Wachen wir bereits auf, bevor die Albträume begonnen haben, oder haben überhaupt nicht geschlafen, so erscheint uns die Welt am folgenden Tag merkwürdig leicht und fremd bis wir verstehen, was uns widerfährt, nämlich daß sie uns aufgrund unseres Schlafmangels bloß räumlich und ohne Bedeutung für unseren Willen entgegentritt, eine Verfassung, in welcher uns weder etwas ängstigt, noch uns als zu ergreifende Gelegenheit erscheint.

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