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20. Dezember 2020

Die Formen der Eingezogenheit

Etwas für einen Andern zu gewinnen, heißt ihm Möglichkeiten zu eröffnen (welche er verfolgen kann), und welche Möglichkeiten einer hat, hängt von seiner Eingezogenheit ab. Sehen wir also, welche unterschiedlichen Formen der Eingezogenheit es gibt.

Zunächst einmal unterscheiden wir das Einziehen vom Eingezogenwerden: Wer einzieht, der ist ausgestattet, und wer eingezogen wird, der ist ausgesetzt. Die Formen der Ausstattung unterscheiden wir zunächst danach, ob sie potential oder aktual sind, und anschließend unterscheiden wir die aktualen danach, ob das Eingezogene vernunftbegabt ist oder nicht. Die Formen der Ausstattung sind dann:
  • Zugang (potential),
  • Ausrüstung (aktual, unvernünftig) und
  • Assistenz (aktual, vernünftig).
Die Formen der Aussetzung unterscheiden wir ebenfalls zunächst danach, ob sie potential oder aktual sind, und anschließend unterscheiden wir die aktualen danach, ob der Eingezogene als vernünftig betrachtet wird oder nicht. Die Formen der Aussetzung sind dann:
  • Begegnung (potential),
  • Widrigkeit (aktual, unvernünftig) und
  • Verpflichtung (aktual, vernünftig).
Die Verpflichtung unterscheiden wir weiterhin danach, ob dem Verpflichteten die Verantwortung für den Einsatz von Mitteln gegeben wird oder ob er für die Umsetzung von Anweisungen verantwortlich ist, was freilich im Normalfall kombiniert auftritt. Die Formen der Verpflichtung sind dann:
  • Aufsicht (Verantwortung für den Einsatz von Mitteln) und
  • Dienst (Verantwortlichkeit für die Umsetzung von Anweisungen).
Die Forderung im vorigen Beitrag nach einem Raum, in welchem einzig das Urteil des Einzelnen zählt, bedeutet hinsichtlich der Eingezogenheit also, daß der  Einzelne durch Zugang, Ausrüstung und Assistenz ausgestattet wird, wie es Eltern ja auch für ihre Kinder zu tun pflegen, wohingegen es im gesellschaftlichen Rahmen normalerweise auf das Potentiale beschränkt bleibt.

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