Segen, Gnade und Los Gottes
Zunächst einmal sei dazu bemerkt, daß, wenn Anpassungen Voraussetzungen haben, diese Voraussetzungen dann auch schrittweise erfüllt werden können, nämlich im Falle der Umsetzung durch
- Beachtung,
- Aufmerksamkeitsschärfung,
- Aufnahme,
- Bewertung und
- Einsatz,
- Vergegenwärtigung,
- Verständniserweiterung,
- Anwendung,
- Bewertung und
- Einsatz
- Vorstellung,
- Bedachtsdetaillierung,
- Verbindlichmachung,
- Bewertung und
- Einsatz.
Betrachten wir nun den Fall, daß wir uns nach unserer Gehießenheit anpassen, also
- nach unserem Gewissen umsetzen,
- nach unserer Vorliebe begegnen und
- nach unserem (subjektiven) Glauben einordnen.
- die Entwicklung, in welcher wir umsetzen, unserer Vorliebe,
- die Haltung, in welcher wir begegnen, unserem (subjektiven) Glauben und
- die Vorhaben, welche wir einordnen, unserem Gewissen,
wo sie dann wie beschrieben ihren Gang durch die Voraussetzungen der jeweiligen Anpassung gehen, derart wir
- unsere Vorliebe
- beachten,
- unsere Aufmerksamkeit auf sie schärfen,
- sie aufnehmen,
- bewerten und
- zur Umsetzung unseres Gewissens einsetzen,
- unseren (subjektiven) Glauben
- uns vergegenwärtigen,
- sein Verständnis erweitern,
- ihn anwenden,
- bewerten und
- zur Begegnung unserer Vorliebe einsetzen und
- unser Gewissen
- uns vorstellen,
- seinen Bedacht detaillieren,
- es verbindlich machen,
- bewerten und
- zur Einordnung nach unserem (subjektiven) Glauben einsetzen,
wobei
- die Aufgerufenheit zur Vorliebe der Umsetzung des Gewissens entspringt,
- die Bedeutsamkeit des (subjektiven) Glaubens der Begegnung der Vorliebe und
- die Sinnhaftigkeit des Gewissens der Einordnung nach dem (subjektiven) Glauben
und
- der Segen der Umsetzung des Gewissens, Gottes Segen und Erbe, aus der Umsetzung aus der Vorliebe heraus erwächst, um welchen das Gebet um die Bahn im Bewußtsein der Aufgerufenheit letzterer bittet,
- die Gnade der Begegnung der Vorliebe, Gottes Gnade und Reich, aus der Begegnung aus dem (subjektiven) Glauben heraus, um welche das Gebet um die Gnade im Bewußtsein der Bedeutsamkeit letzterens bittet, und
- das Los der Einordnung nach dem (subjektiven) Glauben, Gottes Los und Beistand, aus der Einordnung aus dem Gewissen heraus, um welches das Gebet um das Amt im Bewußtsein der Sinnhaftigkeit letzterens bittet.
Der Mensch hat einen Anspruch auf diese Küren, und wenn sie ihm jemand verwehren will, so kann er, je nachdem, um den Segen, die Gnade oder das Los Gottes beten, wobei dem Segen dadurch, das eigene Kreuz zu tragen, Genüge getan wird, der Gnade durch die Herbeiführung des Reichs Gottes und dem Los durch den Beistand Gottes.
Mit anderen Worten ist es eine wirklich schlechte Idee, dem Menschen nicht zu erlauben, seiner Vorliebe aus seinem (subjektiven) Glauben heraus zu begegnen, da das dann anstehende Gebet nicht nur ihn selber betrifft.
Umgekehrt ist es leichter, von Gottes Segen und Beistand überzeugt zu werden, gerade weil sie nur den Menschen selbst betreffen*, und die Vorliebe, welche zum Segen, oder das Gewissen, welches zum Beistand führte, hochzuhalten.
Und dann wie Petrus über Johannes zu schimpfen, daß es jenem an Vorliebe mangele und er sein Kreuz nicht trage und er ganz nutzlos sei.
Nun, die Weltstunde der Schaumschläger ist noch nicht um, wiewohl sich ihr Resonanzraum zusehends zusammenzieht, die Stunde jener, welche an den Hoffnungen und Befürchtungen anderer reich werden und nur an sich denken. Es ist schade, daß unsere Gesellschaft die nötigen Reformen nicht bereitwillig unternimmt, sondern sich stattdessen an die Verheißungen und Drohungen der Macht hält, einer Macht, welche die Gesellschaft betrügt, aber so ist es einstweilen noch, und besser kann es auch nur werden, wenn die Menschen den Schritt aus ihren jetztzeitigen Vorstellungen heraus wagen.
* beziehungsweise im Falle des Loses zu betreffen scheinen, denn der Beistand gilt tatsächlich allen Menschen gleichermaßen, nur daß das für gewöhnlich übersehen wird. Auch könnte sich nur ein Verrückter zum Feind von Gottes Beistand, also menschenfreundlichen Naturgesetzen, machen, während es im Falle des Reiches Gottes recht gewöhnlich ist.
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