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2. September 2024

Administration

Ich habe den Begriff Administration bisher gleichbedeutend mit Verwaltung verwendet. Hier nun verwende ich ihn im engsten und buchstäblichsten Sinne, nämlich als Herrschaft im Namen des menschlichen Maßes, welchem sie dient.

Mit dem menschlichen Maß habe ich mich im vorigen Beitrag beschäftigt. Es besteht für
  • die Erfahrung in der Mitte der Belange,
  • die Haltung in der Anlage und
  • die Vorhaben im Lebenssinn.
Ebenfalls im vorigen Beitrag wurde die normative Relevanz des Maßes für die Bildung durch die Gehießenheit etabliert:
  • die Mitte der Belange rechtfertigt die durch den (subjektiven) Glauben gehießene Haltung als zur Begegnung ihrer tauglich,
  • die Anlage rechtfertigt die durch das Gewissen gehießenen Vorhaben als mit ihr verträglich ermessen, und
  • der Lebenssinn rechtfertigt die vorgezogene Entwicklung als zu seiner Umsetzung geeignet,
und auf dieselbe Weise bestimmt
  • jede Entwicklung eine Haltung, welche ihr begegnet,
  • jede Haltung Vorhaben, welche sie als mit ihr verträglich ermißt, und
  • jede Menge von Vorhaben eine Entwicklung, welche sie möglichst elegant umsetzt,
nämlich die jeweils an sie angepaßte, und die Administration besteht nun darin, daß im Namen
  • der Mitte der Belange Vorhaben etabliert werden, an welche sich die Entwicklung huldvoll, also gleichsam nur als technische Notwendigkeit, da die Vorhaben im Hinblick auf sie, ihr gleichsam entgegenkommend, gewählt wurden, anpaßt, und anschließend obligat die Haltung an die Entwicklung,
  • der Anlage eine Entwicklung etabliert wird, an welche sich die Haltung huldvoll anpaßt und anschließend obligat die Vorhaben an sie, und
  • des Lebenssinns eine Haltung etabliert wird, an welche sich die Vorhaben huldvoll anpassen und anschließend obligat die Entwicklung an sie,
womit es sich bei der Administration um dienende Festlegung handelt, bei    
  • der Projektierung um dienende Verpflichtung,
  • der Weichenstellung um dienendes Gelöbnis und
  • der Verfassung um dienende Anerkennung.
Diese Eingriffe bleiben indes nicht folgenlos:
  • Projektierung, ob dienend oder nicht, führt zu Arbeitsverpflanzung der sie Umsetzenden,
  • Weichenstellung zu Streckenzucht (im Zeitalter der Werke genauer Epochenzucht) der ihr Begegnenden, und
  • Verfassung zu Prozeßzementierung bei den Ermessenen.
Weder will, noch kann ich dies nun alles als Teufelswerk bezeichnen, doch was die Administration auf diese Weise bewirkt, nimmt sich sehr bescheiden im Vergleich zu dem, worum wir in den ideellen Gebeten bitten, aus,
  • die Arbeitsverpflanzung gegenüber der Bahn (oder Entfaltungsweise),
  • die Streckenzucht gegenüber der Gnade (oder Erfahrungsweise), und
  • die Prozeßzementierung gegenüber dem Amt (oder der Wirkweise).
Gut, wenn die gesellschaftlichen Festlegungen tatsächlich einem weitestgehend geteilten menschlichem Maß dienen, bilden sie durchaus einen Schatz, wobei mit Blick auf die generativen Zykel der Zeitalter im Zeitalter
  • der Wacht natürlicherweise im Namen der Mitte der Belange projektiert wird,
  • der Wunder im Namen der Anlage Weichen gestellt werden und
  • der Werke im Namen des Lebenssinns verfaßt wird,
doch besteht dieser nie mehr als in einer Sicherheit gewährenden kulturellen Infrastruktur.

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