Zur Ausstrahlung der Gehießenheiten auf die Anpassungsideale
Unter den Anpassungsidealen verstehe ich die im vorigen Beitrag behandelten,
Und dies liegt, fundamental betrachtet, an der Objektivität des Denkens, welche darin besteht, nur solche Erlebnisse zu verfolgen, welche objektive Abhängigkeiten, Gesetzmäßigkeiten oder Verantwortlichkeiten betreffen, und die übrigen, welche lediglich unser Geistesleben betreffen, zu ignorieren, denn damit wird den Ausstrahlungen der Gehießenheiten der Boden entzogen:
- Sicherheit als Ideal der Umsetzung,
- Selbstbestimmung als jenes der Begegnung und
- Harmonie als jenes der Befriedigung,
- die Gewieftheit der Vorliebe auf die Bewältigung im Namen des Gewissens und damit die Sicherheit projiziert wird,
- die Ehrfurcht des (subjektiven) Glaubens auf den gerechten Gang im Namen der Vorliebe und damit die Selbstbestimmung und
- die Bodenständigkeit des Gewissens auf den Friedensboden im Namen des (subjektiven) Glaubens und damit die Harmonie.
- Sicherheit erfordert keine Bewältigung von Problemen,
- Selbstbestimmung beinhaltet keinen gerechten Gang und
- Harmonie nicht die Berücksichtigung eines Friedensbodens.
Und dies liegt, fundamental betrachtet, an der Objektivität des Denkens, welche darin besteht, nur solche Erlebnisse zu verfolgen, welche objektive Abhängigkeiten, Gesetzmäßigkeiten oder Verantwortlichkeiten betreffen, und die übrigen, welche lediglich unser Geistesleben betreffen, zu ignorieren, denn damit wird den Ausstrahlungen der Gehießenheiten der Boden entzogen:
- Was belegt, daß es sinnvoll ist, sich für bestimmte Probleme aufzustellen?
- Was kündet von der Gerechtigkeit eines Gangs?
- Was belegt, daß die Harmonie vom Friedensboden abhängt?
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