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26. September 2026

Die gegenseitige Einschränkung der Koordinationen

Zunächst einmal möchte ich die koordinierten Bildungen als koordinierte logische Zusammenhänge verstehen, nämlich als
  • (geistige) Anerkennung, welche individuell anerkannte Begleitungerscheinungen koordiniert, indem sie eine kollektive Materie etabliert (bisher Zusammenarbeit als koordinierte Erfahrung), und zwar durch
    • Zurechtweisung, welche partielle Einsichten im Dialog berichtigt,
    • Vermittlung, welche anderen dabei hilft, unter Berücksichtigung der Materie zu begegnen, und
    • Unterstützung, welche anderen dabei hilft, in dem unter Berücksichtigung Begegneten umzusetzen,
  • Zuständigkeit, welche individuelle Verantwortlichkeiten koordiniert (bisher Verbündung als koordinierte Haltungen), und
  • Anvertrauung, welche individuelle Voraussetzungen koordiniert (bisher Zusagung als koordinierte Vorhaben).
Idealerweise koordiniert die
  • Anerkennung dabei die (subjektiven) Glauben,
  • Zuständigkeit die Gewissen und
  • Anvertrauung die Vorlieben
einer Gemeinde, wenn das Koordinierte hingegen von den Umständen vorgegeben wird, handelt es sich um dynamische Koordination, also wenn
  • biologisch bedingte Verständnisunterschiede die Anerkennung bestimmen, etwa zwischen Erwachsenen und Kindern, welchen Fall ich indes nicht zur Soziologie zähle,
  • die politischen Umstände die Zuständigkeit und
  • Fähigkeitsunterschiede die Anvertrauung, was sich lediglich in Form der Anvertrauung des Fortschritts vom allgemeinen Fall persönlich bedingter Unterschiede unterscheidet (Zwerge auf den Schultern von Riesen).
Wie nun
  • der (subjektive) Glaube hilft, der Vorliebe zu begegnen (die göttliche Ordnung der geistigen Heimat),
  • das Gewissen, den (subjektiven) Glauben zu befriedigen (die geschuldete Rolle die göttliche Ordnung) und
  • die Vorliebe, das Gewissen umzusetzen (die geistige Heimat die geschuldete Rolle),
so
  • begegnet die geistige Anerkennung der kollektiven Materie der koordinierten Erfahrung,
  • befriedigen die Zuständigen die koordinierten Haltungen und
  • wird ein koordiniertes Vorhaben unter den anvertrauten Voraussetzungen umgesetzt,
womit
  • die geistige Anerkennung durch ihre Anpassung an die Anvertrauung eingeschränkt wird: Der und nur der, wem etwas gemeinsames partiell anvertraut ist, muß ihm auch zu begegnen wissen, ebenso wie
  • die Zuständigkeit durch die geistige Anerkennung:  Der und nur der, wer gemeinsam geistig anerkennt, muß dem entsprechend befriedigen können. und
  • die Anvertrauung durch die Zuständigkeit: Der und nur der, wer für etwas gemeinsames partiell zuständig ist, muß es umsetzen können,
so daß
  • sich geistig Anerkennende Brüder sind, welchen etwas gemeinsames anvertraut ist, und wenn allen alles anvertraut ist, so mag die Anerkennung insgesamt die brüderliche heißen (Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligtum! Deine Zauber binden wieder, was die Mode streng geteilt; alle Menschen werden Brüder, wo dein sanfter Flügel weilt.)
  • partiell Zuständige Gelernte, welche sich geistig anerkennen, und wenn sich alle geistig anerkennen, so mag die Zuständigkeit insgesamt die kulturelle heißen, und
  • jene, welchen etwas gemeinsames partiell anvertraut ist, Mitstreiter, welche für etwas gemeinsames zuständig sind, und wenn alle für alles zuständig sind, so mag die Anvertrauung insgesamt Krieg heißen, da im selben jede Form eingeschränkter Zuständigkeit zur Niederlage führt, weil sie es dem Gegner erlaubt, seine Anstrengungen zu konzentrieren und die partiell Zuständigen der Reihe nach zu überwältigen,
womit
  • die Vorliebe idealerweise die Brüderlichkeit begrenzt,
  • der (subjektive) Glaube die Kultur und
  • das Gewissen den Krieg.

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