Zur Beseitigung einer bestehenden Ordnung
Ein einzelner Mensch befindet sich nie in der Lage, daß er weiß, was für die Allgemeinheit besser ist als die bestehende Ordnung, indes mag er es sehr wohl ahnen.
Zunächst müssen wir aber an dieser Stelle einen Schritt zurücktreten und bestehende Ordnungen etwas genauer betrachten. Es ist nämlich keineswegs so, daß alles an einer bestehenden Ordnung die Allgemeinheit betrifft, und wo das nicht der Fall ist, liegt die Meßlatte zu ihrer Abänderung natürlich niedriger.
Menschen haben ein Recht auf Freiräume. Diese Freiräume müssen wiederum keineswegs stets von derselben Art sein, ich behandelte diesen Punkt auch schon, das Private ist lediglich ein Beispiel eines Freiraums, welches im besonderen dem romanischen Geist (achtend-suchend), das Lokale ein anderes, welches eher dem arischen (versuchend-suchend) entspricht.
Wenn also eine bestehende Ordnung ihren Subjekten ihre Freiräume, worin auch immer diese bestehen mögen, nimmt, so ist es das gute Recht jedes Einzelnen dagegen vorzugehen. Wenn der Fall aber so liegt, daß grundlegende Prinzipien einer Ordnung, welche die Allgemeinheit betreffen, von Einzelnen als verderblich angesehen werden, so haben sie lediglich das Recht, sich auf den erwarteten Kollaps dieser Ordnung vorzubereiten. Herbeiführen dürfen sie ihn nicht, und zwar deshalb nicht, weil es das Siegel der wahren und einzig rechtmäßigen Anteilnahme ist, daß sie das, was kommen wird, vorwegnimmt, und wer dieses Siegel nicht zu sehen verlangt, öffnet der Verirrung Tür und Tor.
Natürlich kann sich aber jeder, welcher solches denkt, der bestehenden Ordnung so weit es geht entziehen, und er darf ihr selbstverständlich auch im von ihr selbst erlaubten Rahmen schaden, etwa wirtschaftlich, wobei es allerdings sündhaft wäre, es nur des Schadens wegen zu tun, wohingegen es vorbildlich wäre, wenn es der Vorbereitung auf ihren Kollaps diente. Schränkte die Ordnung diesen Rahmen ein, könnte er gegebenenfalls wieder für seinen Freiraum streiten.
Natürlich mag die Hinausschiebung eines Kollaps diesen nur verschlimmern, aber so lange die persönlichen Freiräume intakt sind, läßt sich ihm angemessen begegnen. Es gibt an dieser grundlegenden Strategie nichts zu bemäkeln, und wenn sie sensiblen Menschen auch Härten auferlegt, so hilft ihnen doch Gott.
Zunächst müssen wir aber an dieser Stelle einen Schritt zurücktreten und bestehende Ordnungen etwas genauer betrachten. Es ist nämlich keineswegs so, daß alles an einer bestehenden Ordnung die Allgemeinheit betrifft, und wo das nicht der Fall ist, liegt die Meßlatte zu ihrer Abänderung natürlich niedriger.
Menschen haben ein Recht auf Freiräume. Diese Freiräume müssen wiederum keineswegs stets von derselben Art sein, ich behandelte diesen Punkt auch schon, das Private ist lediglich ein Beispiel eines Freiraums, welches im besonderen dem romanischen Geist (achtend-suchend), das Lokale ein anderes, welches eher dem arischen (versuchend-suchend) entspricht.
Wenn also eine bestehende Ordnung ihren Subjekten ihre Freiräume, worin auch immer diese bestehen mögen, nimmt, so ist es das gute Recht jedes Einzelnen dagegen vorzugehen. Wenn der Fall aber so liegt, daß grundlegende Prinzipien einer Ordnung, welche die Allgemeinheit betreffen, von Einzelnen als verderblich angesehen werden, so haben sie lediglich das Recht, sich auf den erwarteten Kollaps dieser Ordnung vorzubereiten. Herbeiführen dürfen sie ihn nicht, und zwar deshalb nicht, weil es das Siegel der wahren und einzig rechtmäßigen Anteilnahme ist, daß sie das, was kommen wird, vorwegnimmt, und wer dieses Siegel nicht zu sehen verlangt, öffnet der Verirrung Tür und Tor.
Natürlich kann sich aber jeder, welcher solches denkt, der bestehenden Ordnung so weit es geht entziehen, und er darf ihr selbstverständlich auch im von ihr selbst erlaubten Rahmen schaden, etwa wirtschaftlich, wobei es allerdings sündhaft wäre, es nur des Schadens wegen zu tun, wohingegen es vorbildlich wäre, wenn es der Vorbereitung auf ihren Kollaps diente. Schränkte die Ordnung diesen Rahmen ein, könnte er gegebenenfalls wieder für seinen Freiraum streiten.
Natürlich mag die Hinausschiebung eines Kollaps diesen nur verschlimmern, aber so lange die persönlichen Freiräume intakt sind, läßt sich ihm angemessen begegnen. Es gibt an dieser grundlegenden Strategie nichts zu bemäkeln, und wenn sie sensiblen Menschen auch Härten auferlegt, so hilft ihnen doch Gott.
Labels: 04, gesellschaftsentwurf, gesetze, φιλοσοφία