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22. April 2014

Verhältnisse

Ich gebe zu, daß es mir in letzter Zeit hauptsächlich darum geht, die Dinge ins Reine zu bringen. Zwar schreibe ich daneben noch von anderem, aber es bereitet mir keine große Freude.

Und damit möchte ich eine Reihe von Beiträgen beginnen, welche sich mit dem Thema beschäftigen, welches ich zur Anfangszeit dieses Blogs verfolgte.

Man vergleiche den Beitrag Die Arten und Grenzen des Begreifens.

Ich hatte in jenem Beitrag Schwierigkeiten mit einem bestimmten Verhältnis, nämlich dem zwischen einer bestimmten Farbe und dem Begriff Farbe.

Die habe ich mittlerweile überwunden. Auch führe ich dort mehr Verhältnisse als nötig an, insbesondere ist das Verhältnis der Gleichheit überflüssig. Und außerdem umgehe ich in jenem Beitrag die Unterscheidung des Aktualen vom Potentialen, welche ich in einem späteren Beitrag behandeln möchte.

Zunächst einmal sollte man Verhältnisse danach unterscheiden, ob es sich bei ihnen um einen (elementaren) Unterschied handelt oder um den Bezug bezüglicher Begriffe auf einander.

Die (elementaren) Unterschiede sind folgende.
  • Lage
  • Farbe
  • Klang
  • Geruch
  • Geschmack
  • Kraft
  • Wärme
  • Zeit
Interessanter sind die Verhältnisse der zweiten Art, welche ich in größerem Detail als die vorigen angeben möchte.
  • Bezogenheit zweier bezüglicher Begriffe auf einander
  • Betroffenheit eines Wahrnehmungsvermögens durch einen Inhalt
  • Zugeordnetheit eines Gegenstandes zu einem anderen
Ein paar erläuternde Worte dazu. Jedes Verhältnis wird zuordnend gedacht. Man nimmt einen Gegenstand A und ordnet ihm einen anderen B zu, um entweder zu sehen, worin sich B von A unterscheidet, oder um sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die beiden Gegenstände sich gemäß den verwendeten bezüglichen Begriffen auf einander beziehen, also ob
  • A und B bezügliche Begriffe sind, welche sich aufeinander beziehen, etwa lauter und leiser oder auch Inhalt und Wahrnehmungsvermögen,
  • B das Wahrnehmungsvermögen A betrifft, etwa Rot die Farbwahrnehmung oder auch eine Aussage das Einsichtsvermögen, also ob die Aussage wahr ist,
  • B dem Gegenstand A zugeordnet wurde.
Jedes so zwischen zwei Gegenständen bestehende Verhältnis bildet eine Aussage, welche in jedem Falle unser Denkvermögen betrifft, unser Einsichtsvermögen aber nur dann, wenn sie wahr ist.

Daraus ergibt sich eine kleine Schwierigkeit. Möglicherweise betrifft eine Aussage unser Einsichtsvermögen nur deshalb nicht, weil wir zu müde sind oder dergleichen, wir können also nicht mit Sicherheit annehmen, daß sie falsch ist. Glücklicherweise lassen sich Aussagen aber negieren, so daß man auf diesem Wege Gewißheit erlangen kann.

Formal ist eine Aussage am einfachsten durch die Zuordnung der beiden Gegenstände zu den verwendeten bezüglichen Begriffen zu realisieren, aber das bedeutet nicht, daß dies in unserem Denken auch so stattfindet, das Verhältnis begleitet die beiden Gegenstände eher, ohne daß uns die Natur dieser Begleitung vollständig bewußt wäre.

Ein paar Worte zu den ursprünglich von mir angegebenen Verhältnissen.
  • Entstehung ist ein Spezialfall der Zugeordnetheit.
  • Darstellung ist die etwas verkorkste Frage nach der Wahrheit einer Aussage, hier also durch die Betroffenheit des Einsichtsvermögens realisiert.
  • Erfassung ist ebenfalls durch die Betroffenheit realisiert.
  • Begleitung ist die Zuordnung innerhalb eines Allquantors, dazu später mehr.
  • Zugehörigkeit ist die Betroffenheit.

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