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1. Dezember 2007

Die Arten und Grenzen des Begreifens

Ein Begriff ist die Weise, in der ein Gegenstand im Verhältnis steht. Es ist aber ratsam, das nicht so allgemein stehen zu lassen, sondern auf die Arten und die Weise in denen und auf die sich das Begreifen vollzieht genauer einzugehen, um von ihnen dann das jeweils Nötige sagen zu können.

Zunächst einmal möchte ich festhalten, daß es überhaupt unterschiedliche Arten des Begreifens gibt, und zwar in dem Sinne, daß Verhältnisse nicht etwa isoliert zwischen einzelnen Gegenständen bestehen, sondern entweder zwischen Gegenständen gleicher Art oder beziehend zwischen Gegenständen unterschiedlicher Art, in jedem Falle aber mit derartig gleichartigen Verhältnissen zu komplexeren Ordnungen kombinierbar und also unterschiedlichen Ordnungsweisen zugehörig, welche ich auch als Verständnisformen bezeichnen werde. Solche Verständnisformen sind Gleichheit, Lage, Farbe, Klang, Geruch, Geschmack, Kraft, Wärme, Abfolge, Entstehung, Darstellung, Erfassung und Begleitung, und nur die letzten vier beinhalten Verhältnisse zwischen Gegenständen unterschiedlicher Art, nämlich zwischen Vorsätzen und Taten, Verkörperungen und Nachbildungen, Teilen und Ganzen, bzw. zwischen Grundlagen und Begleitungen. Die den so bestimmten Klassen angehörigen Gegenstände seien als Verständniseinheiten bezeichnet. Neben diesen lassen sich noch die Verständnisformen als Gegenstände betrachten, etwa im Urteile „Rot ist eine Farbe“, welches in der Verständnisform der Zugehörigkeit, insbesondere einer Verständniseinheit zu einer Verständnisform, wurzelt, und natürlich ebenso auch die Verhältnisse. Beide werden aber durch diese Betrachtung zusätzlich zu Verständniseinheiten.

Nach diesen Vorbereitungen können wir nun die Frage nach den Grenzen von Begriffen stellen. Jedem Verhältnis, auf dem ein Begriff beruhen mag, sind durch die zugehörige Verständnisform Verständniseinheiten als Gegenstände zugeordnet, auf welche es, und damit er, beschränkt ist. Natürlich ist es ein leichtes zu sagen, daß ein Gegenstand, der außerhalb der Verständnisform liegt, etwa wenn ich frage, ob das Summen einer Mücke blau ist, in jedem Falle keinen Inbegriff des Begriffs darstelle. Wenn ein Gegenstand hingegen innerhalb der dem Begriff zugehörigen Verständnisform liegt, läßt sich die Frage der Inbegriffenheit, und damit nach den Grenzen des Begriffs, unter Umständen weder so noch so beantworten. Alles, was sich dann sagen läßt, ist, daß der Begriff auf den fraglichen Gegenstand keine Anwendung findet, und eingedenk dessen werde ich das auch von den Gegenständen außerhalb der Verständnisform sagen, anstatt mich in willkürlichen Definitionen zu verlieren.

Ob nämlich ein Begriff auf einen Gegenstand angewendet werden kann hängt davon ab, ob dieser Gegenstand als gegeben betrachtet werden kann und sich also in der Folge fragen läßt, ob der Begriff ihn beschreibt. Solange der Begriff nicht auf Reflexion beruht, also ganz im Verstande liegt, gewährt das Wesen der Reflexion selbst, daß seine potentiellen Gegenstände als gegeben betrachtet werden können. Das selbe Wesen bestimmt im Falle eines Begriffs, der die Ausfüllung eines Begriffs auszeichnet, aber auch, daß die Inbegriffenheit eines Gegenstandes in diesem Begriff nur in folge dieses Ausfüllens existiert, als Reflexion einer vorigen Reflexion, und daraus folgt, daß sich dieser Begriff weder auf eine direkte noch auf eine mittelbare Beschreibung durch ihn anwenden läßt.

Ein historisches Beispiel eines solchen begrenzten Begriffs innerhalb seiner Verständnisform ist von Bertrand Russell gegeben worden, nämlich „eine Beschreibung, die sich selbst nicht beschreibt.“ Wollte man diesen Begriff auf sich selbst anwenden, entstünde das so genannte Russellsche Paradox.

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