Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

22. Januar 2018

Bewußtsein der eigenen Existenz und Fremdwahrnehmungen

Die Stimmung, welche sich einstellt, wenn wir uns den Umstand unseres Existierens bewußtmachen, ist die unserer Verantwortlichkeit. Es handelt sich bei ihr um eine milde Form der Unzufriedenheit, welche uns ermahnt, unsere Seele tüchtig zu erhalten.

Diese Unzufriedenheit kann sich, abhängig von unserer persönlichen Entwicklung, zu einer Stimmung der unzufriedenstellenden Entwicklung oder der Leere (vergleiche die Einordnung der Gefühle der sieben Feuer des Gerichts) verstärken, wobei erstere für gemeinhin wohl Unwürdigkeitsängste und letztere Vernachlässigungsängste genannt werden, nach meiner Klassifikation allerdings keine Ängste sind (vergleiche Zur Ordnung der Gefühle), am einfachsten also statt als Ängste als Empfindungen bezeichnet werden könnten.

Freilich gehen auch diese Empfindungen mit mangelnder Vorbereitung einher, was meine Definition der Angst ist, nur habe ich es so gefaßt, daß die Vorbereitung einer bestimmten Situation gelten muß, in welcher wir uns zu bewähren haben. Wenn es erlaubt ist, so möchte ich hier sinnfälligerweise die Seelenangst als sich nicht mit ihr überschneidende Empfindung neben die Angst stellen.

Verantwortlichkeit kann sich also zu Seelenangst steigern, vorausgesetzt, daß eine entsprechende Artung vorliegt, und ich möchte behaupten, daß es gerade diese Naturen sind, welche spirituelle Warnungen erfahren. Ich brachte dieselben im gleichnamigen Beitrag unter ein einfaches Raster, welches ich an dieser Stelle auflösen möchte, um das Phänomen in seiner natürlichen Weite und Verbundenheit zu erfassen.

Funktionale transzendente Akte bestehen, wie ich schrieb, aus Telepathie, und der Empfänger solcher Wahrnehmungen ist sich unter Umständen ihres fremden Ursprungs bewußt. Das ist letztlich die metaphysische Realität hinter den im nämliche Beitrag so genannten Ahnungen und Mahnungen, aber letztlich kann jede Wahrnehmung als Fremdwahrnehmung auftreten, wobei höhere Wahrnehmungen wie Gedanken, Bilder oder Geräusche, wenn sie fremden Ursprungs sind, als Offenbarungen bezeichnet werden sollten.

Charakteristisch an den in Frage stehenden Ahnungen ist, daß sie mit einem Gefühl der Beklommenheit einhergehen, also daß sie uns daran erinnern, daß wir uns an die Welt anzupassen haben. Charakteristisch an den Mahnungen ist ein begleitendes Gefühl der Betretenheit, also daß sie uns ins Gedächtnis rufen, daß wir eine Entwicklung begonnen haben, für deren Fortschritt wir verantwortlich sind. Neben diese charakteristischen Empfindungen können noch eine ganze Reihe weiterer treten, welche die in Frage stehende Warnung weiter spezifizieren, etwa Kopfschmerzen, Herzrasen und Angst vor einem Schlaganfall 72 Stunden lang.

So betrachtet stellt sich selbstverständlich die Frage nach einem begleitenden Gefühl der Besessenheit, welches uns daran erinnert, daß unsere Existenz in Gottes Hand liegt. Ich weiß nicht, ob es in Reinform alleine als Fremdwahrnehmung auftreten kann (Beklommenheit und Betretenheit können es), aber es begleitet einigermaßen selbstverständlich Offenbarungen.

Freilich, es gibt auch Warnungen anderer Art, beispielsweise eine unergründlich auftretende Stimmung der Abgehängtheit oder der Lebenstrauer, welche sich später als Boten zukünftiger oder ferner Ereignisse entpuppen. Auch plötzlich aufwallender Stolz kann ein solcher Bote sein. All dies gehört zusammen in den Bereich der funktionalen Transzendenz, wie ich die Transzendenz des Seelenteils der Achtung nenne, und ist dadurch gekennzeichnet, daß es scheinbar unvermittelt in uns aufsteigt (daher letztlich der Name funktional, weil es kommunikative Funktionen in einem größeren System erfüllt).

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