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16. April 2020

Bestürztheiten als Bedenklichkeiten

Nach dem vorletzten Beitrag bestehen die Gesinnungen in der Beschäftigung mit Einrichtungen, Anleitungen oder Verwirklichungen, welche wiederum die objektiven Gegenstücke der Orientierungen, Verständnisse und Wirkungen sind. Die geistigen Horizonte bestehen in der Fähigkeit zur Anpassung des Verständnisses an die Wirkung, der Wirkung an die Orientierung oder der Orientierung an das Verständnis, und die Geister bestehen in der Neigung zu diesen Anpassungen.

Der vorige Beitrag legt nun nahe, daß die Bestürztheiten in der Erforderlichkeit der Beschäftigung mit Einrichtungen, Anleitungen oder Verwirklichungen bestehen, und das läßt sich auch so sagen, genauer ist es aber, die Bestürztheiten wie folgt zu definieren.

Zunächst einmal ist das Gefühl der Bestürztheit eine (milde) Zuwiderheit, welche daher rührt, daß wir nicht frei in unserer Verfolgung sind, sondern gehalten, etwas zu bedenken, und aus der Gliederung dessen, was wir zu bedenken haben, ergeben sich die einzelnen Bestürztheiten. Müssen wir
  • etwas Wirkliches bedenken, so sind wir betreten,
  • etwas Verstandenes, so sind wir beklommen und
  • etwas Orientierendes bedenken, so sind wir besessen.
Der letzte Fall dürfte der einzige sein, welcher nicht augenblicklich einleuchtet. Eine Last ist es aber ja nur dann, etwas Orientierendes bedenken zu müssen, wenn wir keine Möglichkeit sehen, es zu verfolgen. Genau diese Gehemmtheit bezeichne ich aber als Besessenheit. Sie tritt immer dann auf, wenn die Pflicht auf das Unzugängliche trifft, und dies mag durchaus während der Unterstützungseinübung, Teilhabeerzeugung und Organisationsverwaltung geschehen, in jedem Falle aber wenigstens zu einem gewissen Grad, ebenso wie Anerkennungseinübung, Lehrenerzeugung und Bildungsverwaltung stets Beklommenheit erzeugen und Gewährungseinübung, Aufgabenbewältigung und Kulturverwaltung stets Betretenheit.

Wahrscheinlich ist es besser nur im äußersten Fall von Besessenheit zu sprechen, was ja eh zu den unglücklichsten Assoziationen Anlaß gibt, und im allgemeinen besser von Bedrängtheit, also: Müssen wir
  • etwas Orientierendes bedenken, so sind wir bedrängt.
Post Scriptum vom 19.4.2020. Bestürztheiten und Gefaßtheiten sind nicht dasselbe, aber der Zusammenhang zwischen dem Spüren einer Bedenklichkeit und der Gefaßtheit zu einer Verfolgung, Einlösung oder Auslösung dürfte klar sein, also daß
  • die Bedenklichkeit eines Orientierenden die Gefaßtheit zur Verfolgung, die Eingeholtheit, nach sich zieht,
  • die Bedenklichkeit eines Verstandenen die Gefaßtheit zur Einlösung, die Berufenheit, und
  • die Bedenklichkeit eines Wirklichen die Gefaßtheit zur Auslösung, den Wagemut.

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