Bereitschaftsbeitrag

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11. Juli 2020

Leistungs- und Umgangsfordernde

Erregte werden durch ihr Gewissen bestimmt, Fordernde durch ihre Vorliebe und Gestimmte durch ihren Glauben, in dem Sinne, wie ich es bereits erklärt hatte, erstere neigen dazu, ihre Einlösung an ihre Auslösung anzupassen, zweitere dazu, ihre Auslösug an ihre Verfolgung, und letztere dazu, ihre Verfolgung an ihre Einlösung, aber in wiefern unterscheiden sich Leistungs- und Umgangsfordernde hinsichtlich ihrer Vorliebe, so daß die einen Leistung und die anderen Umgang fordern?

Leistungsfordernde betrachten soziale Verhältnisse als etwas, an welchem sie teilnehmen, Umgangsfordernde hingegen als etwas, was sich erst aus ihren Bemühungen heraus ergibt. Mit anderen Worten betrachten erstere Gesellschaft als etwas bereits Vorhandenes und letztere als etwas zu Errichtendes.

Und weil in bestehender Gesellschaft Leistung darüber entscheidet, auf welche Weise man an ihr teilnehmen kann, fordern Leistungsfordernde sie, und weil in erst noch zu erzeugender Gesellschaft Umgang darüber entscheidet, in welcher Art sie sich ergibt, fordern Umgangsfordernde ihn.

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