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13. September 2020

Rechtschaffenheitsgrade

Nach den Graden des Friedens und der Verbundenheit müssen wir logischerweise auch die Rechtschaffenheitsgrade betrachten, derer es sogar fünf gibt. Im Gegensatz zu der Situation bei den beiden erstgenannten Graden bedeutet uns die Differenzierung der Rechtschaffenheitsgrade aber nicht besonders viel.

Die Rechtschaffenheitsgrade also sind:
  1. Stimmigkeit, daß ein Gegenstand tatsächlich unter einen Begriff fällt,
  2. Erfüllendheit, daß ein Gegenstand das Verfolgte erfüllt, beispielsweise eine Melodie ein emotionales Ausdrucksbedürfnis,
  3. Angemessenheit, daß ein Gegenstand einer Wirkung angemessen ist,
  4. Nützlichkeit, daß ein Gegenstand eine Rolle für einen Handlungsbegriff spielt, und
  5. Grundlegendheit, daß ein Gegenstand die Weiterverfolgung einer Handlungsweise ermöglicht.
Was grundlegend ist, ist auch nützlich, was nützlich ist, auch angemessen, was angemessen ist, auch erfüllend, und was erfüllend ist, auch stimmig. Die höchsten drei Friedens-, Verbundenheits- und Rechtschaffenheitsgrade entsprechen sich übrigens, ohne daß ich dies allzu detailliert ausführen möchte, also
  1. Anpassung ~ Wirkungsfeld ~ Angemessenheit,
  2. Weiterführung ~ Anspruch ~ Nützlichkeit und
  3. Teilnahme ~ Beherzigung ~ Grundlegendheit,
was aber nicht heißt, daß es etwa gemeinsame Teilnahme nur bei gleicher Berherzigung geben könnte. Dennoch, gewisse Parallelen müssen offensichtlich vorliegen, ohne welche es nicht genug Verbundenheit gibt, um gemeinsam den entsprechenden Friedensgrad zu erreichen.

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