Die Voraussetzungen des Streitgesprächs
Wie ich im vorigen Beitrag ausführte, sehen sich Unsouveräne fortwährenden Nötigungen ausgesetzt, welche verhindern, daß sie die Muße finden, sich mit ihren langfristigen Interessen zu beschäftigen, doch auch wenn es zu ihrer öffentlichen Erörterung kommt, kann das sich ergebende Streitgespräch noch fehlgehen, und damit möchte ich mich in diesem Beitrag beschäftigen.
Die Behauptung ist eine selbstberichtigende Aktion: Wird eine falsche aufgestellt, provoziert sie sie berichtigenden Widerspruch, und wenn derselbe wiederum Falsches behauptet, provoziert er ihn berichtigenden Widerspruch und so weiter und so fort bis schließlich Richtiges behauptet wird.
Dieser Prozeß bildet das Streitgespräch, und sein Gelingen beruht auf dem aufrichtigen Haß auf das öffentlich vorgetragene Falsche, das heißt auf dem Interesse an der Behauptung selbst.
Die Behauptung selbst kommt aber nicht allein in Betracht, sondern zugleich auch ihr Ansehen auf dreierlei Weise, nämlich
Die Behauptung ist eine selbstberichtigende Aktion: Wird eine falsche aufgestellt, provoziert sie sie berichtigenden Widerspruch, und wenn derselbe wiederum Falsches behauptet, provoziert er ihn berichtigenden Widerspruch und so weiter und so fort bis schließlich Richtiges behauptet wird.
Dieser Prozeß bildet das Streitgespräch, und sein Gelingen beruht auf dem aufrichtigen Haß auf das öffentlich vorgetragene Falsche, das heißt auf dem Interesse an der Behauptung selbst.
Die Behauptung selbst kommt aber nicht allein in Betracht, sondern zugleich auch ihr Ansehen auf dreierlei Weise, nämlich
- das Ansehen des anderen Behauptenden im Rahmen seiner Einschätzung,
- das eigene Ansehen beim Behaupten im Rahmen der Bekundung und
- das Ansehen desjenigen, welcher das Streitgespräch unwidersprochen beendet, im Rahmen des Buhlens.
Labels: 38, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία