Die Einfühlungen als Rechtfertigungen von Staatswesen
Jeder Staat besitzt Zeugen, welche seine Staatslehre anerkennen, eine Verwaltung, welche dem Staat eine sie befriedigende Rolle im Leben gibt, und ein Volk, welches seine Zukunft der Verwaltung anvertraut, wobei sein Vertrauen nach der Staatslehre bemessen ist
Ich meine Volk also nicht im Sinne von Nation, sondern von Plebs, und am klarsten brächte der Begriff Zivilisten den Gegensatz zur Verwaltung zum Ausdruck, oder, um es gänzlich kirchlich auszudrücken, die Dreiteilung des Staates in Zeugen, Hirten und Herde.
Ich möchte behaupten, daß niemand das Los, welches die Offenbarung beschreibt, als jenes der christlichen Staatslehre bejahen kann, wenn er nicht versteht, daß es sich um das Los des Zeitalters der Werke und seines generativen Zykels handelt, wodurch ihm der ausgesuchte Charakter genommen wird, mit anderen Worten: Da wir nunmal im Zeitalter der Werke leben, sollten wir es ruhig als Christen tun, wobei sich das Christentum indes nicht in ihm erschöpft, das heißt die Evangelien tun es nicht, im Gegensatz zur Offenbarung, welche das Los der Christenheit nur bis zu Christi Wiederkehr substantiiert (im Erdkern zu einem anderen Planeten zu fliegen, wäre zwar ein konkretes Erlebnis, aber über unser Los sagte es wenig aus).
Die Zeitalter kommen und gehen und mit ihnen unsere Anpassungen an sie. Die Verwaltungen halten an ihren Staatslehren fest, da ihnen die Kraft zum Übergang in ein neues Zeitalter fehlt, doch deren Zeugen schwinden, bis die Zeugen einer Staatslehre des neuen überwiegen.
Dies ist die Aufgabe, wie sie sich stellt, während der technische Fortschritt menschliche Arbeit überflüssig macht und uns damit das Maß nimmt, nach welchem wir einander Güter zugestehen, was wahrscheinlicher als nicht zum Aussterben der Gattung Mensch führen wird. (Die Rhetorik zwingt mich zum Ungefähren.)
Ich meine Volk also nicht im Sinne von Nation, sondern von Plebs, und am klarsten brächte der Begriff Zivilisten den Gegensatz zur Verwaltung zum Ausdruck, oder, um es gänzlich kirchlich auszudrücken, die Dreiteilung des Staates in Zeugen, Hirten und Herde.
- Die Staatslehre wird dadurch rechtfertigt, daß sich die sie anerkennenden Zeugen in ihr Los einfühlen und es bejahen,
- die Verwaltung dadurch, daß sich die sich zur staatslehrengemäßen Entwicklung der Rolle des Staates verpflichtende Verwaltung in den Segen dessen einfühlt und ihn bejaht, und
- das Volkstum dadurch, daß sich das die verwaltete Entwicklung gelobende Volk (die geweidete Entwicklung gelobende Herde) in dessen Gnade einfühlt und sie bejaht,
- die Verwaltung die Staatslehre verstehen muß, wenn sie ihren vollen Segen ausschöpfen will, und
- das Volk sich im Laufe der staatlichen Entwicklung der Gnade der Zeugen annähert, welche es, indem es das Los der Zeugen gelobt, akzeptiert,
Ich möchte behaupten, daß niemand das Los, welches die Offenbarung beschreibt, als jenes der christlichen Staatslehre bejahen kann, wenn er nicht versteht, daß es sich um das Los des Zeitalters der Werke und seines generativen Zykels handelt, wodurch ihm der ausgesuchte Charakter genommen wird, mit anderen Worten: Da wir nunmal im Zeitalter der Werke leben, sollten wir es ruhig als Christen tun, wobei sich das Christentum indes nicht in ihm erschöpft, das heißt die Evangelien tun es nicht, im Gegensatz zur Offenbarung, welche das Los der Christenheit nur bis zu Christi Wiederkehr substantiiert (im Erdkern zu einem anderen Planeten zu fliegen, wäre zwar ein konkretes Erlebnis, aber über unser Los sagte es wenig aus).
Die Zeitalter kommen und gehen und mit ihnen unsere Anpassungen an sie. Die Verwaltungen halten an ihren Staatslehren fest, da ihnen die Kraft zum Übergang in ein neues Zeitalter fehlt, doch deren Zeugen schwinden, bis die Zeugen einer Staatslehre des neuen überwiegen.
Dies ist die Aufgabe, wie sie sich stellt, während der technische Fortschritt menschliche Arbeit überflüssig macht und uns damit das Maß nimmt, nach welchem wir einander Güter zugestehen, was wahrscheinlicher als nicht zum Aussterben der Gattung Mensch führen wird. (Die Rhetorik zwingt mich zum Ungefähren.)
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