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20. Juni 2026

Zur bekenntnisbasierten Parzellierung im Zeitalter der Wunder

Ich habe wiederholt den Vorschlag gemacht, Grundbesitz der Popularität von Bekenntnissen nach zu verteilen, um Kriegen das Wasser abzugraben, und werde ihn nun konkretisieren.
  • α (Ablegestärke): Notwendige Anzahl von Familien, um eine souveräne Gemeinde zu bilden
  • π (Parzellenzahl): Anzahl der verfügbaren Parzellen
  • b (Bekenntnisstärke): Anzahl der Häuser (Familienoberhäupter), welche ein Bekenntnis geloben (idealerweise bekennen, aber de jure geloben)
Somit können απ Häuser mit Anrechten auf Grundbesitz versehen werden, wobei eine Parzelle so zu dimensionieren ist, daß sie 4α Familien mit dem zum Leben Nötigen versorgen kann, und ein Bekenntnis Bi hat entsprechend Anspruch auf
ni ≤ bi / α
Parzellen, welche den jeweiligen Grundbesitz ihrer einzelnen Gemeinden bilden.

Wenn nun ein Bekenntnis durch Übertritte aus anderen Bekenntnissen wächst, so steht immer eine Parzelle für seinen Zuwachs frei.: Sind zum Beispiel 100 Parzellen vorhanden und 10 Bekenntnisse mit jeweils 10 Häusern, so verliert ein Bekenntnis bereits beim ersten Übertritt das Anrecht auf eine ihrer 10 Parzellen, so daß diese (oder eine andere...) also später für ein anderes frei steht. In jedem Falle gilt:
Σ ni Σ bi / α π,
letzteres, da nur απ Häuser mit Anrechten auf Grundbesitz versehen wurden.

Der Faktor 4 hat die Funktion, Bekenntnissen die Einrichtung von Stammgemeinden zu erlauben, in welchen sich die Bevölkerung konzentriert, so daß sie ihren Grundbesitz nicht gleich auflösen müssen, wenn es zu Austritten kommt, was zu erheblicher Investitionsunsicherheit führte: Realistischerweise wird niemand einem Bekenntnis beitreten wollen, dessen aufnehmende Gemeinde bereits nach ein paar Austritten ihren Grundbesitz auflösen müßte, so daß wir nicht α, sondern als Standardgröße einer neuen Gemeinde annehmen sollten, und also muß eine Standardgemeinde bis zu anwachsen können, um eine neue Standardgemeinde abspalten zu können, wozu die Parzellen entsprechend bemessen sein müssen.

Freilich wird die Versuchung bestehen, auf Synergien spekulierend die Parzellengröße niedriger anzusetzen, aber insbesondere neue Bekenntnisse brächte eine Halbierung etwa in erhebliche Gefahr, und der Sinn der ganzen Sache besteht ja gerade darin, Bekenntnisfreiheit herzustellen.

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