Zur bekenntnisbasierten Parzellierung im Zeitalter der Wunder
Ich habe wiederholt den Vorschlag gemacht, Grundbesitz der Popularität von Bekenntnissen nach zu verteilen, um Kriegen das Wasser abzugraben, und werde ihn nun konkretisieren.
Wenn nun ein Bekenntnis durch Übertritte aus anderen Bekenntnissen wächst, so steht immer eine Parzelle für seinen Zuwachs frei.: Sind zum Beispiel 100 Parzellen vorhanden und 10 Bekenntnisse mit jeweils 10*α Häusern, so verliert ein Bekenntnis bereits beim ersten Übertritt das Anrecht auf eine ihrer 10 Parzellen, so daß diese (oder eine andere...) also später für ein anderes frei steht. In jedem Falle gilt:
Der Faktor 4 hat die Funktion, Bekenntnissen die Einrichtung von Stammgemeinden zu erlauben, in welchen sich die Bevölkerung konzentriert, so daß sie ihren Grundbesitz nicht gleich auflösen müssen, wenn es zu Austritten kommt, was zu erheblicher Investitionsunsicherheit führte: Realistischerweise wird niemand einem Bekenntnis beitreten wollen, dessen aufnehmende Gemeinde bereits nach ein paar Austritten ihren Grundbesitz auflösen müßte, so daß wir nicht α, sondern 2α als Standardgröße einer neuen Gemeinde annehmen sollten, und also muß eine Standardgemeinde bis zu 4α anwachsen können, um eine neue Standardgemeinde abspalten zu können, wozu die Parzellen entsprechend bemessen sein müssen.
Freilich wird die Versuchung bestehen, auf Synergien spekulierend die Parzellengröße niedriger anzusetzen, aber insbesondere neue Bekenntnisse brächte eine Halbierung etwa in erhebliche Gefahr, und der Sinn der ganzen Sache besteht ja gerade darin, Bekenntnisfreiheit herzustellen.
- α (Ablegestärke): Notwendige Anzahl von Familien, um eine souveräne Gemeinde zu bilden
- π (Parzellenzahl): Anzahl der verfügbaren Parzellen
- b (Bekenntnisstärke): Anzahl der Häuser (Familienoberhäupter), welche ein Bekenntnis geloben (idealerweise bekennen, aber de jure geloben)
ni ≤ bi / αParzellen, welche den jeweiligen Grundbesitz ihrer einzelnen Gemeinden bilden.
Wenn nun ein Bekenntnis durch Übertritte aus anderen Bekenntnissen wächst, so steht immer eine Parzelle für seinen Zuwachs frei.: Sind zum Beispiel 100 Parzellen vorhanden und 10 Bekenntnisse mit jeweils 10*α Häusern, so verliert ein Bekenntnis bereits beim ersten Übertritt das Anrecht auf eine ihrer 10 Parzellen, so daß diese (oder eine andere...) also später für ein anderes frei steht. In jedem Falle gilt:
Σ ni ≤ Σ bi / α ≤ π,letzteres, da nur απ Häuser mit Anrechten auf Grundbesitz versehen wurden.
Der Faktor 4 hat die Funktion, Bekenntnissen die Einrichtung von Stammgemeinden zu erlauben, in welchen sich die Bevölkerung konzentriert, so daß sie ihren Grundbesitz nicht gleich auflösen müssen, wenn es zu Austritten kommt, was zu erheblicher Investitionsunsicherheit führte: Realistischerweise wird niemand einem Bekenntnis beitreten wollen, dessen aufnehmende Gemeinde bereits nach ein paar Austritten ihren Grundbesitz auflösen müßte, so daß wir nicht α, sondern 2α als Standardgröße einer neuen Gemeinde annehmen sollten, und also muß eine Standardgemeinde bis zu 4α anwachsen können, um eine neue Standardgemeinde abspalten zu können, wozu die Parzellen entsprechend bemessen sein müssen.
Freilich wird die Versuchung bestehen, auf Synergien spekulierend die Parzellengröße niedriger anzusetzen, aber insbesondere neue Bekenntnisse brächte eine Halbierung etwa in erhebliche Gefahr, und der Sinn der ganzen Sache besteht ja gerade darin, Bekenntnisfreiheit herzustellen.
Labels: 43, formalisierung, formalismus, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, mathematik, präsentation, ἰδέα, φιλοσοφία