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6. September 2026

Die Gesellschaftsverträge der seelenteilerneuernden Herrschaftsformen

Ich habe mich zuletzt eingehender mit der sorgeerneuernden Herrschaft der Unvernunft beschäftigt, und es ist nur billig, daß ich einige ihrer Aspekte allgemein behandle.

Die seelenteilerneuernden Herrschaftsformen versetzen die Beherrschten in logische Zusammenhänge, die Herrschaft
  • der Rücksichtslosigkeit in heimatliche Vertiefungen,
  • der Unvernunft in geordnete Zeugnisse (genauer gesagt Verfassungen) und
  • der Abgemessenheit in Rollenaufgebote,
welche die gemeinsame Bildung der
der Regierten darstellen, und im Gegenzug dafür, daß sie ihrem Glauben aus ihnen heraus folgen, erwarten sie, daß
  • die regierungstreu gelobte Vertiefung an ihre bürgerlich pflichtige Sorgfalt,
  • die regierungstreu anerkannte Verfassung an ihren bürgerlich gelobten Wohlstand und
  • das regierungstreu pflichtige Aufgebot an die von ihnen bürgerlich anerkannte Sittlichkeit angepaßt ist,
so daß die Regierung unter der Herrschaft
  • der Rücksichtslosigkeit mit der Verständig-Verständlichkeit der Regierten,
  • der Unvernunft mit deren Fähigkeit und
  • der Abgemessenheit mit deren Vertrauenswürdigkeit
steht und fällt, nur daß im ersteren und letzteren Falle die gesamte Gesellschaft zu Grunde ginge, während im zweiten lediglich eine neue Verfassung ausprobiert wird.

Genauer gesagt wird im ersteren und letzteren Fall also nicht im überprüfenden Sinne erwartet, sondern
  • im ersteren die Sorgfalt bedingt erwartet, weshalb der soziale Fokus auf der Vertrauenswürdigkeit der Vertieften liegt, und
  • im letzteren die Sittlichkeit unter Vorbehalt, weshalb er auf der Verständig-Verständlichkeit der Regierenden (der Pharisäer) liegt, welche es ihnen erlaubt, die Formierung der Aufbietenden vorherzusagen.
Im Gegensatz zu sozialen Rollen, welche die Sitte bilden, bestehen geschuldete und aufgebotene Rollen nicht in gelobten Umgängen, sondern in pflichtigen Vorhaben.

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