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21. Juli 2012

Gesellschaftliche Unzulänglichkeiten als erzwungene Haltungen

Ich setze den vorigen Beitrag fort.

Die erwähnten gesellschaftliche Unzulänglichkeiten, welche aus den Bosheiten der Verblendung, der Irreleitung, des Reinreitens und der Aufhetzung entstehen, bestehen darin, eine aufgezwungene Haltung anzunehmen, wobei sie sich darin unterscheiden, wodurch sie diese Haltung rechtfertigen.

Es handelt sich, ich sage das schon jetzt im voraus, um die Verdeckung der unterschiedlichen Teile der Seele durch Bilder.

Irreleitung verdeckt die Sorge, und damit das Streben nach der Entwicklung der eigenen Seele. Es geht bei ihr darum, das Gewissen auszuschalten, üblicherweise, weil es im Wege steht, und diese Art der Formung ruft im Menschen Verzweiflung hervor.

Reinreiten verdeckt die Ermahnung zur eigenen Pflicht, indem unnütze Pflichten vor sie geschoben werden, und diese Art der Formung ruft im Menschen Ohnmacht hervor.

Aufhetzung verdeckt die eigene Lust, indem postuliert wird, durch welche Taten wir unserem Willen entsprechen, denn nur dadurch können wir uns von anderen abgrenzen. Diese Art der Formung ruft im Menschen Unsicherheit hervor.

Verblendung schließlich verdeckt unsere Freiheit, uns auch ohne einen der obigen, unseren Willen widerspiegelnden Gründe zu etwas zu entschließen, eine Freiheit, von welcher wir insbesondere Gebrauch machen, wenn wir etwas annehmen. Im Gegensatz zu den übrigen Formungen wird uns also nicht gesagt, was unser Wille zu sein hat, sondern vielmehr, uns zu etwas zu entschließen, weil wir es können. Und diese Art der Formung ruft im Menschen Angst hervor.

Uniformität, Masse, Macht, Abkehr von Gott - das alles liegt sehr nah beisammen.

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