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2. März 2015

Richterliche Härte

Wenn sich ein Volk über Jahrhunderte hinweg weigert, eine Ordnung anzunehmen, so wird es schließlich insgesamt verdammt. Wird hingegen eine Ordnung im Laufe von Jahrhunderten steril und damit Selbstzweck, so wird der jugendliche Teil gerettet. Dazu muß die alte Ordnung aber fallen, und wie sie fällt, hängt davon ab, worauf sie sich stützt.

Was aber einen unumschränkten Herrschaftsanspruch besitzt, gilt von ihm nicht, daß es süß wie honig ist, seinen Fall anzukündigen, dieser aber stets im Bauch grimmen wird?

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