Bereitschaftsbeitrag

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14. Juli 2015

Die Kriterien der Frieden der drei Seelenteile

Frieden bedeutet, daß die Willensäußerungen der drei Seelenteile ein stabiles Lebensumfeld erzeugen.

Das Kriterium des Friedens der Lust ist, daß das Gewicht der Übergriffigkeit der Gewalt hinreicht, ihr Einhalt zu gebieten.
Gäbe es nur eine Form des Krieges, nämlich den Anfall des Gegners, also keine Verteidigung, oder mit anderen Worten, unterschiede sich der Angriff von der Verteidigung bloß durch das positive Motiv, welches jener hat und diese entbehrt, der Kampf wäre aber immer ein und derselbe: so würde in diesem Kampfe jeder Vorteil des einen immer ein ebenso großer Nachteil des anderen sein, und es wäre Polarität vorhanden.

Allein die kriegerische Tätigkeit zerfällt in zwei Formen, Angriff und Verteidigung, die, wie wir in der Folge sächlich dartun werden, sehr verschieden und von ungleicher Stärke sind. Die Polarität liegt also in dem, worauf sich beide beziehen, in der Entscheidung, aber nicht im Angriff und der Verteidigung selbst. Will der eine Feldherr die Entscheidung später, so muß der andere sie früher wollen, aber freilich nur bei derselben Form des Kampfes. Hat A das Interesse, seinen Gegner nicht jetzt, sondern vier Wochen später anzugreifen, so hat B das Interesse, nicht vier Wochen später, sondern jetzt von ihm angegriffen zu werden. Dies ist der unmittelbare Gegensatz; daraus folgt aber nicht, daß B das Interesse hätte, A jetzt gleich anzugreifen, welches offenbar etwas ganz Verschiedenes ist.

Ist die Form der Verteidigung stärker als die des Angriffs, wie wir in der Folge zeigen werden, so frägt es sich, ob der Vorteil der späteren Entscheidung bei dem einen so groß ist wie der Vorteil der Verteidigung bei dem anderen; wo das nicht ist, da kann er auch nicht vermittelst seines Gegensatzes diesen aufwiegen und so auf das Fortschreiten des kriegerischen Aktes wirken. Wir sehen also, daß die anregende Kraft, welche die Polarität der Interessen hat, sich in dem Unterschied der Stärke von Angriff und Verteidigung verlieren und dadurch unwirksam werden kann.

Wenn also derjenige, für welchen die Gegenwart günstig ist, zu schwach ist, um den Vorteil der Verteidigung entbehren zu können, so muß er sich gefallen lassen, der ungünstigeren Zukunft entgegenzugehen; denn es kann immer noch besser sein, sich in dieser ungünstigen Zukunft verteidigend zu schlagen, als jetzt angreifend, oder als Frieden zu schließen. Da nun nach unserer Überzeugung die Überlegenheit der Verteidigung (richtig verstanden) sehr groß und viel größer ist, als man sich beim ersten Anblick denkt, so erklärt sich daraus ein sehr großer Teil der Stillstandsperioden, welche im Kriege vorkommen, ohne daß man genötigt ist, dabei auf einen inneren Widerspruch zu schließen. Je schwächer die Motive des Handelns sind, um so mehr werden ihrer von diesem Unterschied von Angriff und Verteidigung verschlungen und neutralisiert werden, um so häufiger also wird der kriegerische Akt innehalten, wie die Erfahrung dies auch lehrt.

- Carl von Clausewitz: Vom Kriege
Wäre die Verteidigung dem Angriff nicht überlegen, gäbe es für den jeweils Stärkeren keinen Grund, den Schwächeren nicht sofort zu unterwerfen, und das Gesetz des Stärkeren schlösse freiheitliche Koexistenz aus. Die Entwicklung der Waffentechnik verheißt diesbezüglich nichts Gutes, aber es liegt ein wesentlicher Hoffnungsschimmer darin, daß die Übergriffigkeit nirgends stärker ist als im Gebet: Was einer einem anderen wünscht wiegt wenig im Vergleich zu dem, was der andere für sich selbst wünscht.

Das Kriterium des Friedens der Achtung ist, daß die Ausschüttung der Verpflichtung im Angesicht von Ehrerbietung hinreicht, diese aufrechtzuerhalten.

Damit dies der Fall sein kann, muß erstens überhaupt einmal eine solche Verpflichtung empfunden werden, was voraussetzt, daß die gewährte Ehre als Schuld verstanden wird, welche zu begleichen ist, was technisch gesehen eine Form der Angst ist, nämlich der, sich als unwürdig zu erweisen, zweitens muß der Geehrte dazu in der Lage sein, den Ehrerbietenden von Nutzen zu sein und drittens muß das gesamte System von Ehrerbietung und Verpflichtungsausschüttung so angelegt sein, daß es alle erreicht.

Das Kriterium des Friedens der Sorge ist, daß die Zustimmung zur Öffentlichkeit der Ordnung hinreicht, um sie mit dem Leben der Zustimmenden zu erfüllen.

Und dieses habe ich in den Beiträgen Glaubenslagen und Remagnetisierung behandelt.

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