Zur Meinungsfreiheit
Meinen und bewerten bedeuten recht eigentlich das selbe: Die Meinungsfreiheit ist also recht eigentlich eine Bewertungsfreiheit.
Interessanterweise nun gilt die Pressefreiheit als vornehmster Ausdruck der Bewertungsfreiheit, also die 'zig tausendfache Vervielfältigung bestimmter Bewertungen.
Aber diesen Aspekt möchte ich hier gar nicht weiter verfolgen. Wichtiger ist es mir, einen Begriff davon zu gewinnen, was wir bewerten.
Die Ursachen zerfallen, wenn man es genau nimmt, wiederum in die folgenden vier Unterklassen:
Diese Unterteilung stammt selbstverständlich von Arthur Schopenhauer und beruht auf der Unterscheidung der belebten und der unbelebten Natur, sowie der drei Seelenteile, hier in Gestalt von Vernunft, Verstand und Anschauung - ungeachtet dessen, was Schopenhauer dazu zu sagen hatte.
Und auch die Betroffenheit läßt sich ähnlich unterteilen. Wir erhalten somit:
Indes, eine Kirche, also eine Partei ergreifende Rechtsschule, muß zu diesbezüglichen Übereinkünften kommen, nur daß die derzeitige Organisation keiner Vertretung der Kirche durch lokale Bischöfe auf einem Konklave ähnelt, sondern vielmehr dem Buhlen der größten Eiferer um den größten Anklang - bestenfalls, wohlgemerkt, unter der Annahme einer freien und keiner gelenkten Presse, in deren Fall es sich nicht um das Buhlen um Anklang, sondern um die Vorgabe der Kirchenbewertung durch einen wie auch immer gearteten Kreis handelte.
Interessanterweise nun gilt die Pressefreiheit als vornehmster Ausdruck der Bewertungsfreiheit, also die 'zig tausendfache Vervielfältigung bestimmter Bewertungen.
Aber diesen Aspekt möchte ich hier gar nicht weiter verfolgen. Wichtiger ist es mir, einen Begriff davon zu gewinnen, was wir bewerten.
- Die Wahrscheinlichkeit,
- die Ursachen,
- die Folgen und
- die Betroffenheit.
Die Ursachen zerfallen, wenn man es genau nimmt, wiederum in die folgenden vier Unterklassen:
- Zwecke,
- Absichten,
- Reize und,
- Kräfte,
Diese Unterteilung stammt selbstverständlich von Arthur Schopenhauer und beruht auf der Unterscheidung der belebten und der unbelebten Natur, sowie der drei Seelenteile, hier in Gestalt von Vernunft, Verstand und Anschauung - ungeachtet dessen, was Schopenhauer dazu zu sagen hatte.
Und auch die Betroffenheit läßt sich ähnlich unterteilen. Wir erhalten somit:
- Gewissensvereinbarkeit,
- Ansehensbeeinträchtigung und
- Annehmlichkeit.
Indes, eine Kirche, also eine Partei ergreifende Rechtsschule, muß zu diesbezüglichen Übereinkünften kommen, nur daß die derzeitige Organisation keiner Vertretung der Kirche durch lokale Bischöfe auf einem Konklave ähnelt, sondern vielmehr dem Buhlen der größten Eiferer um den größten Anklang - bestenfalls, wohlgemerkt, unter der Annahme einer freien und keiner gelenkten Presse, in deren Fall es sich nicht um das Buhlen um Anklang, sondern um die Vorgabe der Kirchenbewertung durch einen wie auch immer gearteten Kreis handelte.
Labels: 15, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, sehhilfen, ἰδέα, φιλοσοφία