Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

30. September 2016

Zur Meinungsfreiheit

Meinen und bewerten bedeuten recht eigentlich das selbe: Die Meinungsfreiheit ist also recht eigentlich eine Bewertungsfreiheit.

Interessanterweise nun gilt die Pressefreiheit als vornehmster Ausdruck der Bewertungsfreiheit, also die 'zig tausendfache Vervielfältigung bestimmter Bewertungen.

Aber diesen Aspekt möchte ich hier gar nicht weiter verfolgen. Wichtiger ist es mir, einen Begriff davon zu gewinnen, was wir bewerten.
  • Die Wahrscheinlichkeit,
  • die Ursachen,
  • die Folgen und
  • die Betroffenheit.
Daß zunächst einmal die Wahrscheinlichkeit einer Meldung bewertet werden muß, brauche ich nicht weiter zu erklären. Wenn aber eine Meldung erst einmal als faktisch eingeschätzt wurde, erfolgt zunächst ihre kausale Einbettung und anschließend ihre volontäre, denn dies sind die beiden Rahmen, welche wir benutzen, um uns in der Welt zu orientieren: ersterer gibt uns Aufschluß über die innere Dynamik der Welt und letzterer über das Verhältnis dieser Dynamik zu unseren Zielen.

Die Ursachen zerfallen, wenn man es genau nimmt, wiederum in die folgenden vier Unterklassen:
  • Zwecke,
  • Absichten,
  • Reize und,
  • Kräfte,
wobei der Unterschied zwischen einem Zweck und einer Absicht darin besteht, daß die Absicht das erfaßte Verhältnis um seiner selbst willen verfolgt, während es für den Zweck nur Mittel zum selben ist.

Diese Unterteilung stammt selbstverständlich von Arthur Schopenhauer und beruht auf der Unterscheidung der belebten und der unbelebten Natur, sowie der drei Seelenteile, hier in Gestalt von Vernunft, Verstand und Anschauung - ungeachtet dessen, was Schopenhauer dazu zu sagen hatte.

Und auch die Betroffenheit läßt sich ähnlich unterteilen. Wir erhalten somit:
  • Gewissensvereinbarkeit,
  • Ansehensbeeinträchtigung und
  • Annehmlichkeit.
Es fällt natürlich sofort auf, daß die Presse keineswegs alle Bereiche mit der gleichen Intensität verfolgt. Sie hat ihren Schwerpunkt bei den Zwecken und der Gewissensvereinbarkeit, wobei der Nutzen davon, von Journalisten über ihre Bewertung des Zwecks bestimmter Ereignisse oder der darauf basierenden Vereinbarkeit dieser Ereignisse mit ihrem Gewissen aufgeklärt zu werden, mir wie gesagt zweifelhaft erscheint.

Indes, eine Kirche, also eine Partei ergreifende Rechtsschule, muß zu diesbezüglichen Übereinkünften kommen, nur daß die derzeitige Organisation keiner Vertretung der Kirche durch lokale Bischöfe auf einem Konklave ähnelt, sondern vielmehr dem Buhlen der größten Eiferer um den größten Anklang - bestenfalls, wohlgemerkt, unter der Annahme einer freien und keiner gelenkten Presse, in deren Fall es sich nicht um das Buhlen um Anklang, sondern um die Vorgabe der Kirchenbewertung durch einen wie auch immer gearteten Kreis handelte.

Labels: , , , , , , , ,