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12. April 2021

Lebensbedingungen und Perspektiven des Menschen

Unter einer Perspektive verstehen wir die Möglichkeit, bestimmte Zustände zu ändern, welche unsere Stellung bedingen und mit Recht unsere Lebensbedingungen genannt werden können.

Es ist unmittelbar einleuchtend, daß wir bei den Besinnungen durch unsere Verfassung bedingt sein sollten, aber diesbezüglich ist die von mir entwickelte Begrifflichkeit nicht ganz passend. Entwickeln wir den Eigenlauf des Ichs also noch einmal von Grund auf.

Die Verfolgung vollzieht sich in unserer Empfindung, was nicht heißt, daß wir bei ihr nicht auch erfassen würden, aber die Erfassung ist hier nebensächlich. Die Einlösung vollzieht sich in der Erfassung und die Auslösung in der Bekräftigung. Empfindung und Bekräftigung sind Teilfakultäten der Anschauung (des Geistes) und die Erfassung die Fakultät des Verstandes einschließlich der Vernunft. Die Verfolgung sucht die Empfindung auf einen passenden Begriff auszudehnen, die Einlösung der Erfassung durch einen Begriff am Beispiel zu genügen, und die Auslösung bekräftigt eine Anspannung. Empfindung, Erfassung und Bekräftigung bilden also zusammen unsere Verfassung, wobei
  • die Aufmerksamkeit durch die Empfindung bedingt wird,
  • das Verständnis durch die Erfassung und
  • die Flucht durch die Bekräftigung.
Die Perspektiven unserer Verfassungsänderung sind somit
  • Selbstbeherrschung (Änderung der Empfindung),
  • Begreifung (Änderung der Erfassung) und
  • Übung (Änderung der Bekräftigung).
Es ist dabei gleich, ob die Verfassungsänderung sich durch Gewöhnung ergibt oder durch eine angenommene Haltung. Letztlich ist die Befolgung der eigenen Haltung auch nur wieder eine Gewohnheit, nämlich willkürliche, das eigene Verhalten betreffende Assoziationen zu berücksichtigen, weshalb wir uns auch schlagen, um Vokabeln nicht zu vergessen und dergleichen mehr. Bei dem Einen wird die Haltung also zur Gewohnheit, und bei dem Andern ist es umgekehrt und die Gewohnheit wird zur Haltung, etwa wenn er anfängt, sich wie seine Bekannten auszudrücken, Selbstbestimmtheit und Fremdbestimmtheit in ihrer elementarsten Form.

Neben unserer Verfassung sind wir weiterhin im zeitlichen Rückblick durch unser Verhalten bedingt, auf was wir uns verlegen, denn es trägt verschiedenartige Früchte. Die Perspektive der Verhaltensänderung ist die Verlegung (Haltungsänderung), sowie die sie wie zuvor beschrieben ermächtigende Selbstdressur.

Verfassung und Verhalten sind unsere eigenen Zustände, welche indes auch bei Andern auftreten, so daß wir neben der persönlichen Bedingtheit in Form von verfassungsmäßiger (sensitiver, logischer und leiblicher) und verhaltensmäßiger Bedingtheit analoge Formen sozialer Bedingtheit erhalten, nämlich durch Vergleichbarkeit der Verfassung, welche auf die folgenden Perspektiven der Vergleichbarkeitsänderung führt:
  • Einstimmung (Änderung der allgemeinen Empfindung),
  • Verständigung (Änderung der allgemeinen Erfassung) und
  • Einübung (Änderung der allgemeinen Bekräftigung),
und durch die Abgeglichenheit des Verhaltens, dessen Änderungsperspektive die Zusammenarbeit ist.

Und damit sind wir beinahe durch, denn neben persönlicher und sozialer Bedingtheit gibt es nur noch die weltliche durch die Wirklichkeit, deren Änderungsperspektive der Bau ist.

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