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18. Januar 2022

Nochmals zu den generativen Zykeln

Der vorige Beitrag hat mich über das zu Platons und unserer Zeit Unausgesprochene zu einer Klassifikation von Gewalt zugleich ihrer gesellschaftlichen Funktion und des Alters der sie Ausübenden nach geführt, nämlich zu
  • notwendiger Gewalt, um zu bestehen,
  • ehrbarer Gewalt, um sich hervorzutun, und
  • verfügbarer Gewalt, um sich abzustützen,
und zu Platons Zeit wurde Gewalt eben vornehmlich als ehrbar betrachtet und heute eben vornehmlich als verfügbar, und da regt sich natürlich sogleich der Verdacht, daß wir es hier mit einem Aspekt des generativen Zykels in den drei Zeitaltern zu tun haben, da die Gewalt im Zeitalter der Wacht persönlich entwickelt wird und im Zeitalter der Werke gemeinschaftlich.

Und so ist es auch. Statt Gewalt können wir ebenso gut Angelegenheit und Begeisterung betrachten und die generativen Zykel der Zeitalter also beschreiben:
Zeitalter der
notwendig ehrbar verfügbar
Wacht Begeisterung
Anerkennung
Gewalt
Aufgabe
Angelegenheit
Partnerschaft
Werke Angelegenheit
Unterstützung
Begeisterung
Lehre
Gewalt
Kultur
Wunder Gewalt
Gewährung
Angelegenheit
Teilhabe
Begeisterung
Bildung
Die undeutlichsten Einträge in dieser Tafel bleiben Teilhabe und Bildung, aber ich gedenke, es alles auf dem Boden der im Beitrag Bewährung in Thyatira erbrachten Vorarbeit klar zu machen.

Doch bevor ich das angehe, möchte ich darauf hinweisen, daß Gewalt für mich schon immer das notwendige Fundament der Gesellschaft sein sollte, da ich der Angelegenheit meiner Mitmenschen noch nie traute.

Also, ich sprach im zuletzt erwähnten Beitrag davon, daß sich unsere Aussichtsrahmen durch eingeschränkte Rückschauen ergeben, versäumte es aber, dies sinnfällig auszudrücken:
  • die Gehießenheit (auch Bahn) ergibt sich daraus, sich auf eine bestimmte Verantwortung zu verlegen,
  • die Erfahrungsweise (auch Gnade) daraus, eine bestimmte Abhängigkeit zu bekennen (auch geloben), und
  • das Amt daraus, sich auf bestimmte Wirkungszusammenhänge betreffende Verhältnisse zu verlassen (auch an sie zu glauben),
und mit
  • Gehießenheit zusammen ergibt sich Angelegenheit,
  • Erfahrungsweise zusammen Begeisterung und
  • Amt zusammen Gewalt.
Damit nun Angelegenheit, Begeisterung und Gewalt
  • verfügbar sein können, müssen Verlegen, Bekennen und Verlassen allgemeinverständlich expliziert, kurz verzeichnet, worden sein,
  • ehrbar sein können, müssen Einzelne individuelle Meisterschaft im Verlegen, Bekennen und Verlassen zeigen,
  • notwendig sein können, muß sich die Gemeinschaft auf das Verlegen, Bekennen und Verlassen jedes Einzelnen stützen.
Notwendige Gewalt besteht also in dem Können, welches es dem Einzelnen erlaubt, die Einrichtungen der Gemeinschaft mitzutragen: Weil jeder weiß, worauf er sich dazu verlassen kann, kann sich die Gemeinschaft auf den Einzelnen verlassen. Ehrbare Gewalt besteht in individuellem Verlassen, etwa auf im Kampfe gemachte Beobachtungen, und verfügbare Gewalt wird durch fortwährend auf dem neuesten Stand gehaltene Ausbildung im Verlassen garantiert.

Notwendige Angelegenheit besteht in dem Verlegen auf die dem einzelnen Gemeinschaftsmitglied übertragenen Verantwortung für den Zusammenhalt der Gemeinschaft, nicht durch die Einbringung der eigenen Gewalt, sondern durch den anteilnahmsvollen Umgang mit einander, also dafür zu sorgen, sich gegenseitig einander wohlgesonnen zu erhalten. Ich habe in meinem ganzen Leben nur zwei Deutsche gesehen, andere, als von welchen ich zuletzt sprach, aber auch wieder ein Mann und eine Frau, welche sich dies bewußt zur Lebensaufgabe gemacht haben. Und folgerichtig habe ich der notwendigen Angelegenheit nie getraut, was freilich nicht heißt, daß nicht gewisse Standards durchaus beachtet würden, nur steht nichts dahinter. Ich glaube durchaus, daß dies noch vor 200 Jahren ganz anders gewesen ist, aber je unwesentlicher der Mensch wird, desto bedeutungsloser wird es, ihn sich wohlgesonnen zu erhalten. Nun, vielleicht werden wir schon sehr bald sehen, wie wenig wir uns gegenseitig wert sind. Verfügbare Angelegenheit ergibt sich aus der professionellen Spezialisierung von Einzelnen und Gemeinschaften, insofern sich aus ihr spezifische Handelsinteressen ergeben. Und ehrbare Angelegenheit besteht darin, sich auf individuelle Weise auf etwas zu verlegen, wodurch anderen gedient ist (letzterer Zusatz gilt natürlich für das Ehrbare allgemein, bedeutet Ehre gemäß dem Heliand doch ursprünglich Gastgeschenk).

Notwendige Begeisterung besteht in dem Bekennen von gemeinschaftstragenden Willen, praktisch wohl stets in Form eines anerkannten Pantheons göttlicher Willen. Ehrbare Begeisterung besteht in dem Bekenntnis zu einer individuellen Heilsverfolgung, etwa als Naturforscher. Und verfügbare Begeisterung ergibt sich aus Schulen (Orden), welche sich verzeichneten und von ihnen fortentwickelten Bekenntnissen verschrieben haben.

Und ich hoffe, daß ich hiermit das Grundsätzliche zu Gewalt, Angelegenheit und Begeisterung verzeichnet habe.

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