Rechtschaffenheitsvorstellungen und Sozialität
Es gibt vier verschiedene Verhältnisse zwischen Rechtschaffenheitsvorstellungen und Sozialität,
Zum Interessenausgleich ist nichts weiter zu sagen, zum Gegensatz zwischen Verständigung und Zustimmung schon.
Abgesehen davon, daß die Zustimmung auch solche anlockt, welche nichts auf Rechtschaffenheit geben, sondern sie nur als Mittel zum Zweck vertraglichen Vorankommens betrachten und die Korrektur etwaiger Codexfehler also erschweren, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um implizite oder explizite Codices handelt, ist es unverständig anzunehmen, daß aus einer Reihe sukzessiver öffentlicher Zustimmungen jemals der eigene Glaube Gestalt annehmen könnte, da dazu notwendig eine Auseinandersetzung mit den eigenen Begriffen erfolgen muß, welche den eigenen Rechtschaffenheitsvorstellungen erst das eigene Gepräge gibt, welches, wenn es auf den Codex angewendet wird, eine Reihe von Ja-Abers, das heißt eine eigene Interpretation ergibt, welcher die bloße Zustimmung zu ihm im Wege steht.
Anders ausgedrückt, die Ehrung des Codex durch die Zustimmung geht zu Lasten der Ehrung der Rechtschaffenheit, in sofern letztere vom Menschen als ihrem Sinnesorgan abhängt. Nicht immer überwiegt dabei die eine Seite: Wenn es um Gesetze geht, das Recht und insbesondere das Ius Naturale, so überwiegt die allgemeine Verbindlichkeit die klärende Herausschälung des Rechtschaffenen, doch wenn es um kulturelle Entwicklungen geht, darum, die eigene geistige Heimat zu entfalten, ziehen Kodifizierung und Zustimmung vom rechten Weg. Freilich, verschiedene Völker entwickeln sich in verschiedenen Bereichen, und eines mag mit einem Codex leben und ein anderes nicht. Grundsätzlich aber müssen sich verschiedene Kulturen stets verständigen und können sich keinem Codex unterstellen, welcher ihre Entwicklung regelt, denn dann sterben sie.
Es ist vor diesem Hintergrund ganz interessant, über die richtige Seite der Geschichte zu räsonieren. Gemünzt war dies stets auf Abirrungen, welche sich schließlich doch wieder der richtigen Seite der Geschichte anschlossen, also dem so genannten Mainstream, was natürlich passiert und wofür es etliche historische Beispiele gibt, nur ist dies eben ein organischer kultureller Entfaltungsprozeß, und nicht jeder Pionier kann ein Vorreiter sein. Heute hingegen wird der Begriff anders verwendet, im Sinne eines überlegen Codex. Das ist sehr unehrlich und verweist auf eine suizidale Verblendung, und ich höre auch einen gehässigen Unterton über alles Lebendige. Nun, die so reden denken, das Rechtschaffene sei klar und einfach und wohlvertreten in der Politik. Aber faktisch haben sie ihre Rechtschaffenheitsvorstellungen jenen des Staates untergeordnet, und das macht sie kalt und mechanisch für jene, welche es sehen können.
- beim Interessenausgleich spielen Rechtschaffenheitsvorstellungen keine Rolle,
- bei der Verständigung wird eine momentane Überschneidung der Rechtschaffenheitsvorstellungen ermittelt,
- bei der Zustimmung werden Rechtschaffenheitsvorstellungen als allgemein verbindlich erklärt und
- bei der Selbstbeweihräucherung spielt die Sozialität keine Rolle.
Zum Interessenausgleich ist nichts weiter zu sagen, zum Gegensatz zwischen Verständigung und Zustimmung schon.
Abgesehen davon, daß die Zustimmung auch solche anlockt, welche nichts auf Rechtschaffenheit geben, sondern sie nur als Mittel zum Zweck vertraglichen Vorankommens betrachten und die Korrektur etwaiger Codexfehler also erschweren, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um implizite oder explizite Codices handelt, ist es unverständig anzunehmen, daß aus einer Reihe sukzessiver öffentlicher Zustimmungen jemals der eigene Glaube Gestalt annehmen könnte, da dazu notwendig eine Auseinandersetzung mit den eigenen Begriffen erfolgen muß, welche den eigenen Rechtschaffenheitsvorstellungen erst das eigene Gepräge gibt, welches, wenn es auf den Codex angewendet wird, eine Reihe von Ja-Abers, das heißt eine eigene Interpretation ergibt, welcher die bloße Zustimmung zu ihm im Wege steht.
Anders ausgedrückt, die Ehrung des Codex durch die Zustimmung geht zu Lasten der Ehrung der Rechtschaffenheit, in sofern letztere vom Menschen als ihrem Sinnesorgan abhängt. Nicht immer überwiegt dabei die eine Seite: Wenn es um Gesetze geht, das Recht und insbesondere das Ius Naturale, so überwiegt die allgemeine Verbindlichkeit die klärende Herausschälung des Rechtschaffenen, doch wenn es um kulturelle Entwicklungen geht, darum, die eigene geistige Heimat zu entfalten, ziehen Kodifizierung und Zustimmung vom rechten Weg. Freilich, verschiedene Völker entwickeln sich in verschiedenen Bereichen, und eines mag mit einem Codex leben und ein anderes nicht. Grundsätzlich aber müssen sich verschiedene Kulturen stets verständigen und können sich keinem Codex unterstellen, welcher ihre Entwicklung regelt, denn dann sterben sie.
Es ist vor diesem Hintergrund ganz interessant, über die richtige Seite der Geschichte zu räsonieren. Gemünzt war dies stets auf Abirrungen, welche sich schließlich doch wieder der richtigen Seite der Geschichte anschlossen, also dem so genannten Mainstream, was natürlich passiert und wofür es etliche historische Beispiele gibt, nur ist dies eben ein organischer kultureller Entfaltungsprozeß, und nicht jeder Pionier kann ein Vorreiter sein. Heute hingegen wird der Begriff anders verwendet, im Sinne eines überlegen Codex. Das ist sehr unehrlich und verweist auf eine suizidale Verblendung, und ich höre auch einen gehässigen Unterton über alles Lebendige. Nun, die so reden denken, das Rechtschaffene sei klar und einfach und wohlvertreten in der Politik. Aber faktisch haben sie ihre Rechtschaffenheitsvorstellungen jenen des Staates untergeordnet, und das macht sie kalt und mechanisch für jene, welche es sehen können.
Labels: 34, formalisierung, geschichte, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, sehhilfen, wahrnehmungen, zeitgeschichte, ἰδέα, φιλοσοφία