Bereitschaftsbeitrag

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26. November 2022

Regierungsverständnisse

Wie bekannt treibt mich die Schwierigkeit um, organisatorischen und geschichtlichen Entwicklungsrahmen in Einklang mit einander zu bringen, und dazu möchte ich heute wieder einmal einen platonisch dialektischen und zugleich geschichtlichen Überblick geben.

Es seien zwei geschichtliche Rahmen betrachtet, zum einen die Gemeinschaft der Gläubigen und zum anderen die Gesellschaft der Ausnutzenden.

Der organisatorische Rahmen wird durch die Regierung bestimmt, und das Regierungsverständnis gibt darüber Aufschluß, auf welche Weise sich der organisatorische Rahmen auf welchen geschichtlichen Rahmen bezieht.

Dieser Beitrag kam über einer psychologischen Einschätzung Wladimir Lenins zu Stande:

Er sticht aus den übrigen russischen Revolutionären heraus, insofern er einen aristokratischen Haß auf seine Standesmitglieder ausstrahlt, welchen Rimski-Korsakow hier ganz nett eingefangen hat.

Schön den Text mitlesen, wer des Russischen, wie ich, nicht mächtig ist. Nun, es geht um Rußlands Rückständigkeit, darum, daß die Aristokratie die Zukunft Rußlands verspielt, was, meiner Einschätzung nach, Lenins politische Motivation war.

Gut, beginnen wir also die Dialektik.

1. Die Regierung betrachtet die Bürger entweder als mündig oder unmündig.

Wenn sie sie für mündig hält, so gestaltet eine gläubige Regierung den organisatorischen Rahmen für gläubige Bürger.

2. unmündig: Die Regierung ist entweder offen parteiisch oder behauptet ihre Gemeinnützigkeit.

Wenn sie offen parteiisch ist, so gestaltet eine ausnutzende Regierung den organisatorischen Rahmen für ausnutzende Bürger.

3. behauptete Gemeinnützigkeit: Die Regierung verwest entweder den gemeinschaftlichen Nutzen oder der Nutzen ist vorgespielt.

Wenn sie den gemeinschaftlichen Nutzen verwest, so gestaltet eine gläubige Regierung den organisatorischen Rahmen für beiderlei Bürger.

Und wenn der Nutzen vorgespielt ist, so gestaltet eine ausnutzende Regierung den organisatorischen Rahmen für keinerlei Bürger.

Die Aristokratie bestand aus Verwesern, und so genannte Staatsmänner warfen sich in ihre Rolle. Idealerweise sollten Demokratien ihre Bürger als mündig betrachten, doch wenn sie es nicht taten, sahen sich ihre Regierungen in der Tradition der Aristokratie als Verweser. Offene Parteiischkeit war noch vor 30 Jahren verpönt, und ebenso vorgespielter Nutzen, das heißt, Gemeinnützigkeit mußte nicht nur behauptet werden, sondern die Regierung mußte sich auch an ihr messen lassen.

Dann jedoch kam es bereits in den '90ern zu diffusen Nutzensvorstellungen, bei welchen die Tat den Bezug zu den Worten verlor. Und neuerdings, eigentlich erst ab 2020, hat auch die offene Parteiischkeit Einzug in die Politik gehalten.

Indem die Staatsmännischkeit mit ihrem Vorbild, der Aristokratie, zusammen in Vergessenheit gerät, löst sich die verbindende Klammer zwischen Gläubigen und Ausnutzenden, und wir sehen unmündige Parteiischkeit und mündige Gemeinnützigkeit auseinanderklaffen, was jedoch schwerlich gutgehen kann, doch der resultierende staatsmännische Reflex stützt sich bereits jetzt auf Vorspielungen, da tatsächlicher Nutzen allzu schwer zu erreichen ist.

Nun, bis hierhin ist es gekommen, aber einige von der Unmündigkeit der Bürger überzeugte Politiker meinen, daß nichts wesentliches passiert sei, da das Volk schon immer schlecht war, ohne zu begreifen, daß dieser Gedanke die Politik vormals anders bestimmte, nämlich dahingehend, dem Schlechten abzuhelfen, anstatt es zu umarmen oder auszunutzen.

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