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5. April 2023

Rechtfertigung als Eingehen auf Themen

Statt von Bildendem möchte ich fortan auch von Themen sprechen, wenn es um Entwicklungsmuster, Behandlungen und Abzielungen geht.

Bei den Einfügungen handelt es sich dann um das Eingehen auf Themen,
  • beim Rechenschaftgeben auf das Eingehen auf Abzielungen,
  • beim Ausrichten auf das Eingehen auf Entwicklungsmuster und
  • beim Berücksichtigen auf das Eingehen auf Behandlungen,
doch Eingehen ist nicht nur das Ausgehen von einem Thema, sondern kann zugleich auch ein Anlegen desselben Themas sein.

Entwicklungsmuster sind das Ausgangsthema der Behandlungen, diese dasjenige der Abzielungen und letztere dasjenige der Entwicklungsmuster, und um ein Thema anzulegen, wird ein Ausgangsthema für es gewählt, das heißt ein Entwicklungsmuster für die Behandlungen, eine Behandlung für die Abzielungen oder eine Abzielung für die Entwicklungsmuster.

Das Eingehen auf ein Thema wird durch eine der Rückschauen bedingt, welche also Eingehensbedingungen sind,
  • das Rechenschaftgeben durch die Verantwortlichkeit,
  • das Ausrichten durch die Abhängigkeit und
  • das Berücksichtigen durch die Gültigkeit,
und von diesen Bedingungen gibt es jeweils zwei Arten, nämlich die Ausgangs- und die Anlagebedingungen.

Die Ausgangsbedingungen werden durch das Thema bestimmt, auf welches eingegangen wird, und die Anlagebedingungen durch sein gewähltes Ausgangsthema, so daß
  • die gewählte Behandlung beim Einordnen zusätzliche Verantwortlichkeiten erzeugt,
  • die gewählte Abzielung beim Umsetzen zusätzliche Abhängigkeiten und
  • das gewählte Entwicklungsmuster beim Begegnen zusätzliche Gültigkeiten.
Ein Entwicklungsmuster wird dabei beispielsweise dadurch gewählt, einen Nagel in eine harte oder weiche Stelle eines Holzbretts einzuschlagen, also in eine Aststelle oder keine.

Und auf diese Weise läßt sich ebenso auch über die Reaktionen sprechen. Alternativ lassen sich die Themen als Daseinsfacetten bezeichnen, nämlich
  • Entwicklungsmuster als das Betreffende,
  • Behandlungen als das Bestimmende und
  • Abzielungen als das Besinnende,
um welche wir uns kümmern, aber ich vermute, daß es der ganzen Rechtfertigungstheorie am angemessensten ist, sie als Themenbehandlung  zu behandeln, denn ihr ganzes Wesen ist formaler, verwaltender Art.

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