Die Zwecke der Organisationsformen
Das Interesse an geteilter
- Erfahrung besteht in der Bezeugung,
- Haltung in der Verständigung und
- geteilten Vorhaben in der Mitwirkung,
- bricht die Partei gemeinsam bezeugend die Bahn,
- nimmt die Schule gemeinsam bezeugend auf und
- teilt die Clique gemeinsam bezeugend zu,
- klärt der Rat sich unter einander über seine Vorhaltung verständigend und sie anerkennend,
- verwirklicht der Stab sich unter einander über seine Bestrebungen verständigend und sich zu ihnen verpflichtend und
- nimmt die Schule sich über ihren Umgang (mit den entwickelten Bildungen) verständigend und ihn gelobend auf,
- ermächtigt sich die Bande mitwirkend,
- teilt die Clique mitwirkend zu und
- verwirklicht der Stab mitwirkend.
Labels: 38, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, intelligenz, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία