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1. Januar 2025

Die Gerechtfertigtheit in den drei Zeiten

In der netzförmigen Zeit rechtfertigen wir uns durch die Rechtfertigungen vor den Handlungshintergründen, welche die Bildungen bilden, und die Rückschauen, nämlich vor dem Hintergrund
  • der Entwicklung durch die Abhängigkeiten, welchen wir beim Ausrichten vertrauen,
  • der Haltung durch die Gesetzmäßigkeiten, welche wir berücksichtigen, und
  • der Vorhaben durch die Verantwortlichkeiten, über welche wir uns Rechenschaft geben,
und die transzendente Einheit des Heils besteht in der Gültigkeit dieser Ordnung, indem uns
  • die Vorliebe die Abhängigkeiten vorgibt und indirekt auch die Entwicklung,
  • der (subjektive) Glaube die Gesetzmäßigkeiten und indirekt auch die Haltung und
  • das Gewissen die Verantwortlichkeiten und indirekt auch die Vorhaben,
welche wir suchen.

In der linearen Zeit rechtfertigen wir uns dadurch, die Handlungshintergründe durch Anpassung, beziehungsweise Revision zu bilden, wobei die transzendente Verbundenheit des Lebenskreises dadurch zu Stande kommt, daß die Anpassungen, beziehungsweise Revisionen koaleszenter Art sind: verschiedene
  • Begegnungen / Aussetzungen können zu einer Erfahrung führen,
  • Ermessungen / Einsetzungen zu einer Haltung, und
  • Umsetzungen / Aufgreifungen zu einem Vorhaben,
und im Falle transzendenter Verbundnheit tun sie es auch, da beim
  • Merken die gemeinsam empfundene Bedeutsamkeit für eine Abhängigkeit zur gemeinsamen Begegnung einer diese berücksichtigenden Entwicklung führt,
  • Nachvollziehen die gemeinsam empfundene Sinnhaftigkeit für eine Haltung zur gemeinsamen Ermessung nach dieser Haltung führt, und
  • Zubewegen die gemeinsam empfundene Dringlichkeit für ein Vorhaben zur gemeinsamen Umsetzung dieses Vorhabens führt.
Und in der punktförmigen Zeit rechtfertigen wir uns schlicht dadurch, daß unsere Besinnung die gerechtfertigten Handlungen der höheren Ebenen erlaubt.

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