Handlungshintergründe als Repräsentationen der (ansatzbedingten) Erfahrenheiten
Mit einer Erfahrenheit ist im folgenden das Erlebthaben einer Klasse von Erlebnissen gemeint, also von Abhängigkeiten, Begleiterscheinungen oder Verantwortlichkeiten, welche wir ohne Ansatz-, aber mit Zeitbezug als Lagen repräsentieren, also als Verlegenheiten, Gesetzmäßigkeiten und Stände. Mit den Handlungshintergründen bezeichne ich seit kurzem die Bildungen.
Sofern nicht anders festgelegt, meine ich mit Erfahrenheit kurz die ansatzbedingte Erfahrenheit, wobei
Sofern nicht anders festgelegt, meine ich mit Erfahrenheit kurz die ansatzbedingte Erfahrenheit, wobei
- Abhängigkeiten durch die Verbindungen, welche sie wählen, zu einem Wissen von Abläufen werden, welches wir durch Entwicklungen repräsentieren,
- Begleiterscheinungen durch die Belange, welche sie aktualisieren, zu einem Wissen von Bedingungen, welche wir durch unsere Haltung unter ihnen repräsentieren, wobei unsere Haltung ihnen schlicht rechnungträgt, und
- Verantwortlichkeiten durch die Ziele, welchen sie gelten, zu einem Wissen von Ausständen, welche wir durch Vorhaben repräsentieren.
Labels: 39, formalisierung, formalismus, gesetze, institutionen, intelligenz, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία