Menschen- und Regierungsvertrauen und Ehre
Nach der Definition im vorigen Beitrag zeichnet sich Ehre dadurch aus, daß die ihr entspringenden Taten den prüfenden Blicken Anderer standhalten, und das mag zu der irrigen Ansicht führen, daß sich Ehre durch Kontrolle erzeugen läßt.
Zwar ist es sinnvoll, sie auslotenden Kindern ihre Grenzen aufzuzeigen, und gegebenenfalls auch so vorgehenden Erwachsenen, aber der Wert der Ehre ist ihr Mehrwert gegenüber dem Geforderten, welcher konkret der persönlichen Gehießenheit entspringt.
Zurückhaltung bei der Sittenberichtigung, wie sie in der Marktwirtschaft üblich ist, zeugt von einem Vertrauen auf die bürgerliche Reife der Menschen, welches ihnen erst den Spielraum verschafft, Ehrbares zu tun. Deshalb fordert Christus dazu auf, im Verborgenen zu beten und nicht mit den eigenen Verdiensten zu prahlen, damit sich die Gesellschaft nicht des Gehießenen bemächtigt und es zur Norm macht und es damit abtötet. Wo dieses Vertrauen nicht besteht, fürchten sich die Menschen vor Freiräumen und möchten alles möglichst reguliert sehen, da ihnen dies die beste Variante einer Sittenberichtigung zu sein scheint, bei welcher der Einzelne ihr Eigeninteresse verfolgenden Zusammenrottungen schutzlos ausgeliefert ist, das heißt indem sie als Mitglied des gesetzgebenden Kollektivs agieren, was entweder natürlichem Mißtrauen entspringt oder mit Hilfe von Kampf- und Kritiksitzungen anerzogen wird.
Fehlt das gesetzgebende Kollektiv und bilden sich die sittlichen Beziehungen nach dem Eigeninteresse, so sind wir wieder im bereits im vorigen Beitrag betrachteten Fall des Anreizes zum Attentat, aber, wie dort gesehen, kann auch dieser ehrbegünstigend gestaltet werden.
Und um dies alles zusammenzufassen:
Nun, nicht jede Form des Widerstands ist Solidarität. Offensichtlich beinhaltet Solidarität Menschenvertrauen. Es handelt sich also um eine Form des Widerstands unter herrschaftlicher Ehre, aber natürlich nicht gegen dieselbe, mit anderen Worten also um eine sittliche Berichtigung, welche den bürgerlichen Freiraum nutzt, um ihn zu beschützen, wenn Andere ihren mißbrauchen, um ihn anzugreifen, und die Herrschaft dies versäumt, jedoch ohne den Angriff unterbinden zu können, sondern ihn lediglich zu vereiteln suchend, bis er sich erschöpft oder sich die Herrschaft bemüßigt fühlt, Frieden zu stiften. Letzteres mag für den Erfolg der Solidarität ausschlaggebend sein, da durchaus Augriffe auf die bürgerliche Freiheit vorstellbar sind, deren solidarische Vereitelung den Angreifer stärkt, etwa wenn Rechtsanwälte einen Weg fänden, um dafür zu sorgen, daß es zu mehr Klagen kommt, um ihre Auftragslage zu verbessern, und die Menschen daraufhin solidarisch spendeten.
Mit anderen Worten ist die so beschränkte Solidarität nur dann in jedem Falle eine bürgerliche Tugend, wenn die Herrschaft, unter welcher sie besteht, ihr Regierungsvertrauen verdient.
Zwar ist es sinnvoll, sie auslotenden Kindern ihre Grenzen aufzuzeigen, und gegebenenfalls auch so vorgehenden Erwachsenen, aber der Wert der Ehre ist ihr Mehrwert gegenüber dem Geforderten, welcher konkret der persönlichen Gehießenheit entspringt.
Zurückhaltung bei der Sittenberichtigung, wie sie in der Marktwirtschaft üblich ist, zeugt von einem Vertrauen auf die bürgerliche Reife der Menschen, welches ihnen erst den Spielraum verschafft, Ehrbares zu tun. Deshalb fordert Christus dazu auf, im Verborgenen zu beten und nicht mit den eigenen Verdiensten zu prahlen, damit sich die Gesellschaft nicht des Gehießenen bemächtigt und es zur Norm macht und es damit abtötet. Wo dieses Vertrauen nicht besteht, fürchten sich die Menschen vor Freiräumen und möchten alles möglichst reguliert sehen, da ihnen dies die beste Variante einer Sittenberichtigung zu sein scheint, bei welcher der Einzelne ihr Eigeninteresse verfolgenden Zusammenrottungen schutzlos ausgeliefert ist, das heißt indem sie als Mitglied des gesetzgebenden Kollektivs agieren, was entweder natürlichem Mißtrauen entspringt oder mit Hilfe von Kampf- und Kritiksitzungen anerzogen wird.
Fehlt das gesetzgebende Kollektiv und bilden sich die sittlichen Beziehungen nach dem Eigeninteresse, so sind wir wieder im bereits im vorigen Beitrag betrachteten Fall des Anreizes zum Attentat, aber, wie dort gesehen, kann auch dieser ehrbegünstigend gestaltet werden.
Und um dies alles zusammenzufassen:
- herrschaftliche Ehre
- verkommt durch Propaganda,
- wird imitiert durch Sozialismus,
- zeichnet sich durch Menschen- und Regierungsvertrauen aus, nach dem Satz: Wie der Herr, so das Geschär,
- bürgerliche Ehre
- verkommt durch Egoismus,
- zeichnet sich (im Falle eines Falles) durch Widerständigkeit aus.
Nun, nicht jede Form des Widerstands ist Solidarität. Offensichtlich beinhaltet Solidarität Menschenvertrauen. Es handelt sich also um eine Form des Widerstands unter herrschaftlicher Ehre, aber natürlich nicht gegen dieselbe, mit anderen Worten also um eine sittliche Berichtigung, welche den bürgerlichen Freiraum nutzt, um ihn zu beschützen, wenn Andere ihren mißbrauchen, um ihn anzugreifen, und die Herrschaft dies versäumt, jedoch ohne den Angriff unterbinden zu können, sondern ihn lediglich zu vereiteln suchend, bis er sich erschöpft oder sich die Herrschaft bemüßigt fühlt, Frieden zu stiften. Letzteres mag für den Erfolg der Solidarität ausschlaggebend sein, da durchaus Augriffe auf die bürgerliche Freiheit vorstellbar sind, deren solidarische Vereitelung den Angreifer stärkt, etwa wenn Rechtsanwälte einen Weg fänden, um dafür zu sorgen, daß es zu mehr Klagen kommt, um ihre Auftragslage zu verbessern, und die Menschen daraufhin solidarisch spendeten.
Mit anderen Worten ist die so beschränkte Solidarität nur dann in jedem Falle eine bürgerliche Tugend, wenn die Herrschaft, unter welcher sie besteht, ihr Regierungsvertrauen verdient.
Labels: 42, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, identitäten, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία