Willensaffinität auf der Grundlage geteilter Güter
Die im vorletzten Beitrag betrachteten Willensaffinitäten ergeben sich natürlicherweise auf der Grundlage geteilter Güter:
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Übereinkünfte betreffen korrespondierende Vorhaben und sich überlagernde Mächte mehrerer Akteure, welche sie arrangieren,
- Verträge verbundene Entwicklungen und sich verdrängende Zugänge einer Gesellschaft, welche sie regeln, und
- Anvertrauungen verwandte (der selben Ordnung zugewandte) Haltungen und sich ergänzende Wissen Ordnungssuchender, welche sie im Rahmen der Inquisition unter ihnen übersetzen.
Labels: 42, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία