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21. Mai 2026

Willensaffinität auf der Grundlage geteilter Güter

Die im vorletzten Beitrag betrachteten Willensaffinitäten ergeben sich natürlicherweise auf der Grundlage geteilter Güter:
  • Übereinkünfte betreffen korrespondierende Vorhaben und sich überlagernde Mächte mehrerer Akteure, welche sie arrangieren,
  • Verträge verbundene Entwicklungen und sich verdrängende Zugänge einer Gesellschaft, welche sie regeln, und
  • Anvertrauungen verwandte (der selben Ordnung zugewandte) Haltungen und sich ergänzende Wissen Ordnungssuchender, welche sie im Rahmen der Inquisition unter ihnen übersetzen.

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