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21. Mai 2026

Willensaffinitäten

Unter einer Willensaffinität sei eine Situation verstanden, in welcher der Wille zweier Parteien der jeweils anderen im ausgemachten Maß entspricht.

Es gibt drei Formen der Willensaffinität, welche sich aus der Dreifaltigkeit der Seele ergeben:
  • Eine auf den Augenblick beschränkte Willensaffinität heiße eine Übereinkunft,
  • eine für eine bestimmte Frist auf der Basis des eigenen Verhaltens als aktualisierten Willens zugesicherte ein Vertrag und
  • eine für eine unbestimmte Frist anvertraute eine Anvertrauung,
wobei die Bestimmt- und Unbestimmtheit der Frist nicht mit zur Dialektik der Affinitäten gehört, sondern sich sachlogisch mitergibt. Letztere beruht auf der Unterscheidung der Bezeugung jener: Im
  1. Falle bezeugt sie die Einschätzbarkeit der Gedankengänge beider Parteien,
  2. die Durchsichtigkeit ihrer Entwicklungen und
  3. die Verständlichkeit ihrer Haltungen,
und um diese Zeugnisse zu Tage zu fördern, müssen im
  1. Mißverständnisse durch eindeutige Ziele verfolgende Verantwortlichwerdungen vermieden,
  2. Verdachtsmomente für Vertragsbrüche durch offengelegte Abhängigkeiten entkräftigt und
  3. Verhalten durch geglaubte Gesetzmäßigkeiten rechtfertigt werden.
Letzteres ist Gegenstand der Inquisition, mittleres der Inspektion, wie sie etwa im Rahmen der Anklage erfolgt, und ersteres der Signalisierung, wie sie etwa Waffenruhen zugrundeliegt.

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