Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

1. August 2012

Entwurf einer Wirtschaftsordnung

Zur Ressourcen- und Produktionsmittelverteilung

Jede Gemeinde kann zu den gleichen Bedingungen Zugang zu Bodenschätzen erhalten, indem sie nämlich Minenarbeiter für die betreffende Mine stellt. Ist der Andrang größer als das verfügbare Angebot, wird das Angebot gleichmäßig unter den Bewerbern verteilt. Das Existenzminimum lebensnotwendiger Rohstoffe (Salz etwa) muß dabei von jeder Gemeinde möglichst ortsnah und auf regenerative Art und Weise gewonnen werden.

Ebenso kann jede Gemeinde zu den gleichen Bedingungen Zugang zu Fabriken erhalten, indem sie nämlich Bauarbeiter, Betriebspersonal, Material und Energie stellt. Selbstverständlich ist es, wie auch im vorigen Fall, möglich, diese Forderungen gegen andere zu handeln.

Der Anspruch einer Gemeinde auf Kraftwerke läuft analog, wobei in diesem Fall Energie selbstverständlich nicht beigesteuert werden muß. Ortsabhängigkeit ist nicht vorgesehen, das Existenzminimum an Energie ist durch Land- und Forstwirtschaft zu gewähren.

Land- und Forstwirtschaft sind ortsgebunden innerhalb der Gemeinden zu betreiben, und zwar in einem Umfang, welcher den gewöhnlichen Bedarf deckt, unabhängig davon, ob dieses Angebot auch tatsächlich nachgefragt wird. Das heißt es besteht Arbeitspflicht (welche wiederum gegen andere Forderungen gehandelt werden kann), und die Ernte wird gleichmäßig verteilt, es sei denn, jemand zöge sich auf seinen Garten zurück und versorgte sich selbst. Darüberhinaus ist der Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten selbstverständlich erlaubt, indes muß ein Selbstversorger nachweisen, daß sein Garten genug für ihn selbst hergibt (also das Existenzminimum).

Die Produktion üblicher Land-, Fortswirtschafts-, Bau und Minenmaschinen wird staatlich betrieben, entsprechend der Nachfrage nach ihnen und die Gemeinden werden zu diesem Zweck gleichmäßig belastet. Bei der Etablierung privat hergestellter Alternativen kann der Staat bei Belieben auch deren Produktion aufnehmen. Ein Patentrecht gibt es allgemein nicht, enteignen darf der Staat aber niemanden, es sei denn, es wären höhere Interessen betroffen und dann nur mit großzügiger Entschädigung.

Ebenso wird die Rüstung vom Staat betrieben.

Verkehrsverbindungen innerhalb einer Gemeinde sind Angelegenheit dieser Gemeinde, und Verkehrsverbindungen zwischen zwei benachbarten Gemeinden sind die Angelegenheit dieser beiden Gemeinden. Darüberhinaus errichtet der Staat Fernverbindungen nach eigenem Gutdünken, wiederum bei gleichmäßiger Belastung aller Gemeinden, wobei hier in allen Fällen jegliche Art von Verkehr gemeint ist. Bewässerung ist dabei übrigens der einzige Fall, in welchem das Prinzip der lokalen Überlebensfähigkeit nicht greift.

Gemeinden können, soweit es sich nicht um Lebensnotwendigkeiten handelt, Arbeitsteilungsverträge mit einander schließen, das heißt sich zu einem Organverbund zusammenschließen, in welchem der Wert einer geleisteten Arbeit in Relation zu den übrigen geleisteten Arbeiten in diesem Verbund vertraglich festgelegt ist.

Alle Entscheidungen des Staates entspringen einer Volksabstimmung mit Ausnahme der Sicherheitspolitik betreffenden, über welche gewählte Vertreter der Gemeinden abstimmen.

Die Entscheidungen der Gemeinde hingegen sind nur in soweit Entscheidungen der ganzen Gemeinde, als sie die Gemeinde gestaltende Entscheidungen sind, Beteiligungsentscheidungen an wirtschaftlichen Unternehmungen können von einer beliebigen Gruppe von Gemeindemitgliedern im Namen der Gemeinde getroffen werden, einzig, daß sich alle Interessierten innerhalb einer Gemeinde zu diesem Zweck zusammenschließen müssen.

Falls diese Unternehmungen Qualifikationen erfordern, obliegt es der Gemeinde zu überprüfen, daß alle ihre Vertreter sie besitzen.

Zum Kreditwesen

Ich äußerte mich schon zu diesem Punkt im Beitrag Zur Währungsfrage. Die Gemeinde sollte hierbei die Rolle eines begrenzten Bürgen für die ausgegebenen Rechte auf Produktionsanteile übernehmen, wobei es natürlich ihre mehrheitliche Entscheidung ist, ob sie das für eine bestimmte Gruppe ihrer Mitglieder tun will oder nicht. Einen gewissen Anreiz muß es natürlich für diese Bürgschaft geben, die Gemeinde wird sie sich also von den Produzenten bezahlen lassen. Auf diese Weise wird die Kreditaufnahme in einem größeren Rahmen, in welchem nicht jeder jeden kennt ermöglicht.

Damit ist dieses Thema natürlich noch nicht erschöpft, es bedarf noch einer Institution, um den Handel mit Produktionsanteilen von seinen materiellen Fesseln zu befreien, denn andernfalls wird er nur sehr eingeschränkt betrieben werden. Dieses Thema muß ich aber auf später verschieben.

Zum Bildungswesen

Ich meine, dies schon einmal ausgeführt zu haben, aber ich finde es nicht (wieder). Jeder, der eine Qualifikation verlangt, muß festgelegten Normen entsprechendes Bildungsmaterial zur Verfügung stellen und ebensolche Prüfungskriterien, welche auch die Form eines Prüfungsautomaten annehmen können. Wo diese Form der Prüfung nicht genügt, obliegt es der qualifikationseinfordernden Instanz, eine weiterreichende Prüfungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung darüber fällt der Staat.

Jedes Mitglied des Staates ist in einer festzulegenden Wissenschaftssprache zu unterrichten, in welcher alle weiteren Anweisungen formuliert sind. Auf diese Weise läßt sich das gesamte Bildungswesen sowohl weit flexibler, als auch weit zugänglicher als heute gestalten.

Zur Modularisierung der Industrie

Diesbezüglich verweise ich auf meinen Beitrag Gedanken zur marktwirtschaftlichen Begünstigung von Standards.

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