Bereitschaftsbeitrag

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10. Januar 2017

Unbeteiligtheit

Der menschliche Geist kennt einen wachen Ruhezustand, in welchem er unbeteiligt einzig bei sich ist. Es ist der Zustand, in welchem man es säuselnd in den Ohren pfeifen hört, in welchem die Konzentration auf den ruhenden Geist einer schwebenden Weite Platz macht.

In diesem Zustand wird der Rest des geistigen Daseins zu mitreißenden Strömen, einstweilen schlummernden, aber mit ihrem Erwachen Welten schöpfenden und in sie stürzenden Kräften.

Der Ruhepunkt bleibt dabei indes als ureigenste geistige Heimat bewußt, der Mensch stürzt in Funktionen gestaltender, verhaltender, festhaltender und vergegenwärtigender Art, aber sie geben ihn nach vollendeter Beschäftigung wieder frei - zuinnerst ist der Mensch nicht Kraft, sondern formlose Substanz: Sie entäußert sich und fließt von irgendwoher wieder zusammen.

In wiefern Energie Bewußtsein ist oder sein kann, geformt von auftretenden Kräften, will ich hier nicht weiter betrachten, aber daß der Geist seine eigene Affizierung wahrnimmt und dabei die eigene Unbeteiligtheit zur Referenz hat, halte ich besser eigens fest.

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