Wirtschaftliche Kriegsführung
Eine Weise, Krieg zu definieren, besteht darin, ihn als Verschwendung der Güter des Feindes zu erklären.
Der vorgestrige Beitrag erlaubt somit, wirtschaftlichen Krieg zu definieren, als die Herbeiführung der
1. Herbeiführung der Hortung
Um einen Feind dazu zu bringen, seine Güter zu horten, kann man seine Produktion überfallartig aufkaufen, um auf diese Weise Engpässe und Preissteigerungen herbeizuführen, welche der Feind fernerhin nur vermeiden kann, wenn er seine Güter hortet.
2. Herbeiführung der Verlassung und Verschmähung
Um einen Feind dazu zu bringen, seine Güter zu verlassen oder zu verschmähen, kann man gleichartige Güter zu niedrigeren Preisen in Umlauf bringen.
Stellten wir uns einen Mann vor, welcher eine Maschine wie die Maschine aus der Captain Future Episode Die Quelle der Materie besitzt, welcher also beliebige Gegenstände in beliebiger Quantität kostenfrei produzieren könnte, so stellten wir uns alsbald wohl auch vor, daß er mit dem Rest der Menschheit ein Katz- und Mausspiel begänne, in welchem er erst einen hohen Preis verlangt, und sobald er Konkurrenz hat, einen niedrigen, bis er keine Konkurrenz mehr hat. Freilich muß er dabei aufpassen, daß er als Spieler nicht offen in Erscheinung tritt, sonst würde er bald ignoriert werden, aber die Kontrolle über die Herstellung von Gütern läßt sich ja verschleiern.
Fazit. Wirtschaftliche Kriegsführung besteht in der Schürung von Versorgungsunsicherheit bei an sich sicheren Gütern und dem Anbieten von Lockangeboten zur Aufgabe an sich rentabler Investitionen.
Bemerkung. Ein vertraglich nicht durch ein Freihandelsabkommen gebundener Staat besitzt Mittel, sich gegen geschürte Versorgungsunsicherheit und Lockangebote zu verteidigen, ein durch sie gebundener hingegen nicht: er mag Klauseln kennen, welche direkte Subventionen verbieten, aber indirekte lassen sich schwer fassen. Freilich müssen die kriegsführenden Parteien gar nicht staatlich sein, und je verwickelter die Weltwirtschaft ist, desto größere nichtstaatliche Parteien bilden sich. An der behemothischen Macht des Staates, diese Prozesse einzugrenzen, ändert das aber nichts.
Der vorgestrige Beitrag erlaubt somit, wirtschaftlichen Krieg zu definieren, als die Herbeiführung der
- Hortung,
- Verlassung und
- Verschmähung
1. Herbeiführung der Hortung
Um einen Feind dazu zu bringen, seine Güter zu horten, kann man seine Produktion überfallartig aufkaufen, um auf diese Weise Engpässe und Preissteigerungen herbeizuführen, welche der Feind fernerhin nur vermeiden kann, wenn er seine Güter hortet.
2. Herbeiführung der Verlassung und Verschmähung
Um einen Feind dazu zu bringen, seine Güter zu verlassen oder zu verschmähen, kann man gleichartige Güter zu niedrigeren Preisen in Umlauf bringen.
Stellten wir uns einen Mann vor, welcher eine Maschine wie die Maschine aus der Captain Future Episode Die Quelle der Materie besitzt, welcher also beliebige Gegenstände in beliebiger Quantität kostenfrei produzieren könnte, so stellten wir uns alsbald wohl auch vor, daß er mit dem Rest der Menschheit ein Katz- und Mausspiel begänne, in welchem er erst einen hohen Preis verlangt, und sobald er Konkurrenz hat, einen niedrigen, bis er keine Konkurrenz mehr hat. Freilich muß er dabei aufpassen, daß er als Spieler nicht offen in Erscheinung tritt, sonst würde er bald ignoriert werden, aber die Kontrolle über die Herstellung von Gütern läßt sich ja verschleiern.
Fazit. Wirtschaftliche Kriegsführung besteht in der Schürung von Versorgungsunsicherheit bei an sich sicheren Gütern und dem Anbieten von Lockangeboten zur Aufgabe an sich rentabler Investitionen.
Bemerkung. Ein vertraglich nicht durch ein Freihandelsabkommen gebundener Staat besitzt Mittel, sich gegen geschürte Versorgungsunsicherheit und Lockangebote zu verteidigen, ein durch sie gebundener hingegen nicht: er mag Klauseln kennen, welche direkte Subventionen verbieten, aber indirekte lassen sich schwer fassen. Freilich müssen die kriegsführenden Parteien gar nicht staatlich sein, und je verwickelter die Weltwirtschaft ist, desto größere nichtstaatliche Parteien bilden sich. An der behemothischen Macht des Staates, diese Prozesse einzugrenzen, ändert das aber nichts.
Labels: 23, formalisierung, gesetze, institutionen, ἰδέα, φιλοσοφία