Bereitschaftsbeitrag

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3. Februar 2020

Der Tabubruch der sozialen Gefüge

Es gibt drei Betroffenheiten (auch Ehrbarkeiten oder ästhetische Ideale)
  • Ordnung (auch Rechtschaffenheit oder Wahrheit),
  • Beteiligung (auch Verbundenheit oder Glanz) und
  • Verantwortung (auch Frieden oder Macht),
und wenn wir einen qualitativen Überblick über die unterschiedlichen Neigungen zu ihnen gewinnen wollen, können wir die Potenzmenge über ihnen abzugülich der leeren Menge und der ganzen betrachten und kommen so auf jene sechs Kombinationen, aus welchen sich die sozialen Gefüge ergeben, also
  • die Zurückgezogenheit (oder Zuflucht) aus der Ordnung,
  • die Schule aus der Ordnung und Beteiligung,
  • die Partei aus der Beteiligung,
  • die Clique aus der Beteiligung und Verantwortung,
  • die Bande aus der Verantwortung und
  • der Stab aus der Verantwortung und Ordnung,
weshalb wir die sozialen Gefüge auch als die sozialen Ausdrücke der Betroffenheit bezeichnen.

Außerdem seien die persönlichen Ausdrücke der Betroffenheiten wie folgt bezeichnet:
  • Beipflichtung ist der Ausdruck der Ordnung,
  • Berücksichtigung ist der Ausdruck der Beteiligung und
  • Beitragung ist der Ausdruck der Verantwortung.
Folglich können wir es dann auch so fassen, daß
  • Beipflichtung in der Zurückgezogenheit herrscht,
  • Beipflichtung und Berücksichtigung in der Schule,
  • Berücksichtigung in der Partei,
  • Berücksichtigung und Beitragung in der Clique,
  • Beitragung in der Bande und
  • Beitragung und Beipflichtung im Stab,
und wenn wir ein soziales Gefüge betrachten, dessen Mitglieder nicht immer dieselbe Güte an Beipflichtung, Berücksichtigung und Beitragung an den Tag legen, werden wir uns in den relevanten Fällen dadurch behelfen, daß wir von
  • der Zufluchtsmäßigkeit der Zuflucht,
  • der Schulmäßigkeit der Partei und
  • der Stabsmäßigkeit der Bande
sprechen.

Natürlicherweise entwickelt sich
  • die Beipflichtung in der Zurückgezogenheit,
  • die Berücksichtigung in der Partei und
  • die Beitragung in der Bande,
doch will ich zwei verschiedene Arten der Entwicklung unterscheiden, nämlich
  1. die Entwicklung aus der unmittelbaren Betroffenheit heraus und
  2. die Entwicklung gemäß einer Vorstellung ihrer,
und die erste Phase des Glaubenszykels besteht gerade darin, eine solche dem Zeitalter entsprechende Vorstellung zu entwickeln, währenddessen keine Entwicklung des persönlichen Ausdrucks der betroffenen Betroffenheit stattfindet.

Mit anderen Worten wird in der ersten Phase des Glaubenszykels des Zeitalters
  • der Wacht die Zufluchtsmäßigkeit der Zuflucht begrifflich bestimmt, währenddessen die Beipflichtung feststeht,
  • der Werke die Schulmäßigkeit der Partei begrifflich bestimmt, währenddessen die Berücksichtigung feststeht und
  • der Wunder die Stabsmäßigkeit der Bande begrifflich bestimmt, währenddessen die Beitragung feststeht.
Die Zufluchten im Zeitalter der Wacht sind seine Götter, weshalb sich im Zeitalter der Wacht auch meistens Götter antreffen lassen. In der ersten Phase seines Glaubenszykels sind also bestimmte Götter und mit ihnen verbundene Formen des Beipflichtens fixert, während sich die Menschen Gedanken über die Göttlichkeit der Götter machen, bis sich schließlich mit jenen zufrieden damit beginnen, die Entwicklung des Beipflichtens freizugeben.

Entsprechend geht das Zeitalter der Werke von einer bestimmten Form der Berücksichtigung in Form fürsorglicher Regeln aus, über deren weitere Entwicklung eine Rechtsschule (zum Beispiel die Kirche) gemäß ihren einmal aufgestellten Dogmen wacht.

Und das Zeitalter der Wunder fußt auf bestimmten Gebeten, welche zum Überleben beitragen, und in seiner ersten Phase wird entschieden, welche Rolle wir in der Schöpfung spielen sollten.

Entsprechend können wir dann später von der Zufluchtsmäßigkeit der Zufluchten, der Schulmäßigkeit der Parteien und der Stabsmäßigkeit der Banden sprechen, welche sich in den drei Zeitaltern bilden, und wenn die Entwicklung der Beipflichtung, Berücksichtigung oder Beitragung einmal zu sehr aus der gegenwärtigen Ordnung, beziehungsweise Beteiligung oder Verantwortung heraus entspringt und Zufluchts-, beziehungsweise Schul- oder Stabsmäßigkeit dabei aus dem Blickfeld geraten, wenden wir uns im materiellen transzendenten Akt an den Zeitgeist, daß er die Zufluchtsmäßigkeit den Zurückgezogenen einleuchten lasse, beziehungsweise dafür sorge, daß sich Parteien auf die Schulmäßigkeit einlassen oder Banden für die Stabsmäßigkeit einstehen.

Allerdings sind diesen Entwicklungen Grenzen gesetzt, so daß eine weitere Entwicklung gemäß 2.) nicht weiter erfolgen kann. Die Sache läßt sich wie folgt verstehen: Im Zeitalter
  • der Wacht ist die Beteiligung eins und die Verantwortung auch, doch die Ordnung nicht,
  • der Werke die Ordnung und die Verantwortung, aber die Beteiligung nicht, und
  • der Wunder die Ordnung und die Beteiligung, doch die Verantwortung nicht,
wobei die Einheit
  • der Ordnung in der Geistesverwandtschaft besteht,
  • der Beteiligung in der transzendenten Verbundenheit mit Gott, Lebenskreis und Wirklichkeit und
  • der Verantwortung in der Notwendigkeit,
mit anderen Worten also
  • die Zurückgezogenheit der Zuflucht das Tabu der Ursprünglichkeit (Kindlichkeit) bricht,
  • die Parteiischkeit der Partei das Tabu der Ehrfurcht (vor der Schöpfung) und
  • die Verstricktheit der Bande das Tabu der Gegenwärtigkeit (der Verantwortung).
Indem wir die drei Vollkommenheiten
  • ursprüngliche Ordnung,
  • ehrfürchtige Beteiligung und
  • gegenwärtige Verantwortung
aufgeben, beginnen wir die Zeitalter der Wacht, Werke und Wunder und mit ihnen zugleich die Entwicklung der Beipflichtung, Berücksichtigung und Beitragung über den Naturzustand hinaus, bis wir schließlich an ihrer Künstlichkeit ersticken. Instinktiv wissen wir, daß wir keine Bäume fällen sollten. Bereits das ist ein Übertreten der natürlichen Berücksichtigung, welches allerdings wettgemacht werden könnte. Je mehr wir aber in unseren Werken voranschreiten, desto unmöglicher wird es, der Schöpfung verbunden zu bleiben. Wir schreiten voran unter der Annahme, daß sie es aushält, und wenn sie es aushält, das heißt, wenn wir als ihr schwächstes Glied es aushalten, wird es uns irgendwann unmöglich, weiter voranzuschreiten.

Doch müssen wir, um ein Zeitalter zu beenden, die aufgegebene Vollkommenheit wiedererlangen, und deshalb kommt es schließlich zu einer Neubestimmung der Zufluchtsmäßigkeit der Zuflucht, Schulmäßigkeit der Partei oder Stabsmäßigkeit der Bande, welche sich nicht der weiteren Entwicklung von Beipflichtung, beziehungsweise Berücksichtigung oder Beitragung verschreibt, sondern ihrer Zurückführung auf den Naturzustand. Weil aber die betroffene Kultur von ihrem erreichten Entwicklungsstand abhängig geworden ist, kommt es dabei zum Systemversagen, so daß
  1. dem Auskommen Genüge getan werden muß,
  2. der Würdigung und
  3. der Verläßlichkeit,
wobei jeder Schritt zunächst einmal nur seinem Ziel Genüge tut und dadurch den nächsten Schritt erzwingt. Freilich wäre grundsätzlich auch eine andere Schrittfolge denkbar, doch steigt der Glaube im Glaubenszykel ja von der Beipflichtung zu seinen Dogmen über die Berücksichtigung der Gläubigen zu ihren materiellen Beiträgen (verantwortete Reifung, geordnete Wirkung oder beteiligte Beherzigung) hinab, wobei sich die höheren (ideellen und sozialen) Strukturen verhärten, so daß sie von unten her aufbrechen.

Als Johannes meinte, der Antichrist sei schon da, erlebte das untergehende Zeitalter der Wacht gerade die Phase, in welcher die Verläßlichkeit der jungen Christenheit auf der Probe stand. Christus selbst konnte ja nur die Geistesverwandtschaft der Menschen, ihre Kindlichkeit, wiederherstellen, doch den Weg in eine neue Zeit, zunächst die Überwindung der alten und dann die Fixierung der Entwicklungsgesetze der neuen, mußten sie selbstverständlich selber gehen. Lange dauert es nicht, und die Verläßlichkeit der Christenheit wird wieder auf der Probe stehen.

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