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24. März 2020

Vom Glauben an das Rechte

Wenn ich von glauben spreche, so meine ich damit meistens zu erwarten, daß etwas passieren wird, und auch wenn es um den Glauben an das Rechte geht, verbinden sich mit ihm Erwartungen, welche das unter verschiedenen Voraussetzungen Eintretende betreffen.

Dies möchte ich aber nicht im Detail ausbreiten, hier geht es mir nur darum, von welcher Art das Rechte ist, was es mit ihm auf sich hat und woran wir erkennen, daß es das Rechte ist.

Das Rechte konkretisiert sich, ähnlich wie sich der Glaube in den Phasen des Glaubenszykels konkretisiert, nur daß seine Konkretisierung nicht mit einem Konzept, sondern mit der eigenen Öffnung für den Geist beginnt.

Bekenntnis zum Geist. Indem wir unseren Gestaltungswillen verinnerlichend die Stufen der geistigen Horizonte erklimmen, gelangen wir schließlich zum gläubigen geistigen Horizont und beginnen damit, unseren Glauben herauszuschälen. Doch bevor wir irgendetwas anderes aus uns selbst heraus glauben können, müssen wir den sich in unserer Verinnerlichung zeigenden Geist bekennen, das heißt als Gewißheit erfahren, daß wir unter keinen Umständen von ihm lassen werden, daß er uns alles ist, denn nichts anderes heißt es, ihn zu bekennen.

Es ist eine Prüfung: Nur wer das Bestehende, Einnistung, Mode und Auffassung, gutwillig durchschritten und es angenommen hat, darf im Namen des schöpferischen Prinzips um seine Berichtigung beten. Das Bekenntnis zur abgeschlossenen Verinnerlichung stellt sicher, daß sich der Geist in seinen Vehikeln in seiner Ganzheit erhält; eine potentiale Ganzheit freilich.

Vertrauen auf die Ausbildung. Wir bilden im Laufe unseres Lebens unsere Haltung, unser Verständnis und unseren Glauben aus, und im Zeitalter der Wacht vertrauen wir auf die Ausbildung der Haltung, im Zeitalter der Werke auf jene des Verständnisses und im Zeitalter der Wunder auf jene des Glaubens.

Die genauere Festlegung der grundlegenden Ausbildungen, welche einen Glauben (eine Religion) ausmachen, wird in der ersten Phase des Glaubenszykels bestimmt. Die Gläubigen einer Religion sind dann jene, welche deren grundlegenden Ausbildungen vertrauen.

Ab welchen Abänderungen der grundlegenden Ausbildungen man von einer anderen Religion sprechen muß, möchte ich hier nicht besprechen. Das Christentum ist diesbezüglich selbstverständlich, wenn man seine Entstehung bedenkt, eher offen.

Verpflichtung zum Bemühen. Wir fühlen uns unserem Glauben entsprechenden gemeinschaftlichen Bemühen verpflichtet, wie sie in der zweiten Phase des Glaubenszykels allgemein etabliert werden.

Kaum ein Gläubiger einer Religion dürfte sich ihren Institutionen gegenüber, Garantierung des öffentlichen Friedens und so weiter, nicht verpflichtet fühlen, doch umgekehrt läßt sich von der Verpflichtung nicht auf ein vollumfängliches Vertrauen auf ihre grundlegenden Ausbildungen schließen, weshalb das Geistliche im Laufe des Glaubenszykels auch zurücktritt.

Anerkennung des Vorgehens. Die konkreteste Form des Glaubens an das Rechte ist es, die Qualitäten eines Vorgehens anzuerkennen, seine Richtigkeit einzusehen, wie es in der dritten Phase des Glaubenszykels zumeist nur noch erfordert wird.

In meinem Dienste Gott gegenüber habe ich bekannt, vertraut und mich verpflichtet, das Anerkennen aber habe ich nur mir ausmalend vollzogen. Ob ich wohl noch fündig werde?

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