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4. Juli 2023

Formen gesellschaftlicher Selbstverfassung

Welche Formen gesellschaftlicher Selbstverfassung gibt es?
  1. Selbstverfassungsverzicht,
  2. unqualifizierte Selbstverfassung,
  3. Selbstverfassungsbewahrung,
  4. lebensbewertende Selbstverfassung,
  5. staatsbewertende Selbstverfassung.
Selbstverfassungsverzicht bedeutet, keine Ansprüche an andere Gesellschaftsmitglieder zu stellen. Bisweilen ist dies angemessen, etwa unter Goldwäschern. Heute zeigt sich die Janusköpfigkeit dieses Ansatzes einerseits im Traum, vom Tellerwäscher zum Millionär aufzusteigen, und andererseits in abgehalfterten Entertainern, welche rührselig My Way singen.

Unqualifizierte Selbstverfassung bedeutet, daß (hinreichend viele) Gesellschaftsmitglieder beliebige Ansprüche an (andere) Gesellschaftsmitglieder stellen. Dies ist nur in Ausnahmezuständen angemessen und zeigt seine Janusköpfigkeit unter normalen Umständen einerseits im Traum, alle Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen, und andererseits im beständigen Intrigieren aller gegen alle.

Selbstverfassungsbewahrung bedeutet, an den überkommenen Ansprüchen an Mitglieder der Gesellschaft festzuhalten. Dies ist die Einrichtung im generativen Zykel des Zeitalters der Werke.

Lebensbewertende Selbstverfassung bedeutet, daß Selbstverfassungen im kleinen Maßstab probiert und hinsichtlich der Lebensqualität der sie Versuchenden evaluiert werden. Dies ist die Einrichtung im generativen Zykel des Zeitalters der Wunder.

Staatsbewertende Selbstverfassung bedeutet, daß Selbstverfassungen im großen Maßstab probiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des sie versuchenden Staat(enbunde)s evaluiert werden. Dies ist die Einrichtung im generativen Zykel des Zeitalters der Wacht.

Wenn wir heute also vermehrt unseren (subjektiven) Glauben ergründen müssen, so führt uns das schließlich dazu, uns Gemeinschaften Gleichgesinnter, in welchen wir es im kleinen Maßstab gemeinsam tun*, anzuvertrauen.

* nicht notwendigerweise ausschließlich, der Vorliebe oder dem Gewissen zu folgen ist der Ergründung des (subjektiven) Glaubens grundsätzlich gleichberechtigt, wenn auch im Hinblick auf die spezifischen Schwierigkeiten beim Übergang des Zeitalters der Werke in jenes der Wunder weniger wichtig.

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