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18. April 2024

Beschäftigungsbedenken

Bevor wir eine Beschäftigung angehen, quälen uns Beschäftigungsbedenken, nämlich ob wir ihr entweder würdig oder gewachsen sind, wobei der Unterschied nicht darin besteht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um das eine oder andere zu sein, sondern darin, was wir tun, wenn wir das eine oder andere nicht sind.

Die in beiden Fällen zu erfüllenden Bedingungen sind:
  • körperliche Tauglichkeit zu der Beschäftigung,
  • Vertrautheit mit der Beschäftigung und
  • Vorbereitetheit auf die Beschäftigung, das heißt
    • Eingestelltheit auf sie (synonym zu Positioniertheit mit Akzent auf der Haltungsannahme),
    • Informiertheit für sie (synonym zu Überzeugtheit) und
    • Versorgtheit für sie (synonym zu Gewappnetheit).
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, so können wir die Beschäftigung angehen, aber natürlich müssen wir es nicht. Sind sie hingegen nicht erfüllt, so besteht der Unterschied zwischen Würdigkeits- und Gewachsenheitsbedenken. darin, daß
  • sich letztere auf vertraute Beschäftigungen besinnen, um gewachsen zu werden, das heißt
    • Ertüchtigungen (einschließlich der Erholung),
    • Untersuchungen oder
    • Einstellungen, Überprüfungen oder Versorgungen,
  • und sich erstere an unvertraute heranwagen, um würdig zu werden.
Die Unvertrautheit mit der Würde zu erlangen suchenden Beschäftigung hält die sich an sie Heranwagenden im letzteren Fall also nicht von ihr ab, und auch grundsätzlich können Würdigkeits- und Gewachsenheitsbedenken von vorrangigen Bedenken beiseite gewischt werden. etwa sich als des Lebens würdig zu erweisen oder gewachsen zu bleiben.

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